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Eine erste Konfrontation mit einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt kann vielfältige Emotionen und Handlungsimpulse auslösen (z.B. Aktionismus, Hilflosigkeit oder Überforderung). Eine grundlegende Orientierung bietet in einem solchen Fall das Handlungsschema ERNST machen:[[Datei:Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden 15.pdf|mini|Konfrontation mit einem Verdachtsfall|zentriert]] | Eine erste Konfrontation mit einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt kann vielfältige Emotionen und Handlungsimpulse auslösen (z.B. Aktionismus, Hilflosigkeit oder Überforderung). Eine grundlegende Orientierung bietet in einem solchen Fall das Handlungsschema ERNST machen:[[Datei:Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden 15.pdf|mini|Konfrontation mit einem Verdachtsfall|zentriert]] | ||
=== [[Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Kenntnisnahme eines Verdachtsfalls auf sexualisierte Gewalt|Kenntnisnahme eines Verdachtsfalls]] === | === [[Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Kenntnisnahme eines Verdachtsfalls auf sexualisierte Gewalt|Kenntnisnahme eines Verdachtsfalls]] === | ||
Ergibt sich in einem Gespräch, dass eine Person von sexualisierter Gewalt betroffen sein könnte, so ist darauf zu achten, dass ihr der Raum gegeben wird, sich mitzuteilen | Ergibt sich in einem Gespräch, dass eine Person von sexualisierter Gewalt betroffen sein könnte, so ist darauf zu achten, dass ihr der Raum gegeben wird, sich mitzuteilen (siehe [[Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Kenntnisnahme eines Verdachtsfalls auf sexualisierte Gewalt|Kenntnisnahme eines Verdachtsfalls auf sexualisierte Gewalt]]). | ||
=== [[Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Dokumentation eines Verdachtsfalls auf sexualisierte Gewalt|Dokumentation eines Verdachtsfalls]] === | === [[Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Dokumentation eines Verdachtsfalls auf sexualisierte Gewalt|Dokumentation eines Verdachtsfalls]] === | ||
Alle Aspekte, die in Zusammenhang mit einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt zur Kenntnis gelangen, sind | Alle Aspekte, die in Zusammenhang mit einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt zur Kenntnis gelangen, sind sorgfältig zu dokumentieren (siehe [[Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Dokumentation eines Verdachtsfalls auf sexualisierte Gewalt|Dokumentation eines Verdachtsfalls]]). | ||
== [[Prävention sexualisierte Gewalt:Meldung eines Verdachtsfalls sexualisierter Gewalt|Meldung eines Verdachtsfalls]] == | == [[Prävention sexualisierte Gewalt:Meldung eines Verdachtsfalls sexualisierter Gewalt|Meldung eines Verdachtsfalls]] == | ||
[[Datei:Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden 14.pdf|mini|Meldung eines Verdachtsfalls]] | Haupt [[Datei:Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden 14.pdf|mini|Meldung eines Verdachtsfalls|zentriert]] | ||
=== [[Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Ansprechstelle der Evangelisch-reformierten Kirche|Ansprechstelle der Evangelisch-reformierten Kirche]] === | === [[Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Ansprechstelle der Evangelisch-reformierten Kirche|Ansprechstelle der Evangelisch-reformierten Kirche]] === | ||
Die [[Prävention sexualisierte Gewalt:Ansprechstelle der Evangelisch-reformierten Kirche|Ansprechstelle]] ist eine Erstkontaktmöglichkeit, um Fragen zum Umgang mit Verdachtsmomenten sexualisierter Gewalt zu klären. Sie hört Kontaktsuchenden zu und nimmt sie ernst. | Die [[Prävention sexualisierte Gewalt:Ansprechstelle der Evangelisch-reformierten Kirche|Ansprechstelle]] ist eine Erstkontaktmöglichkeit, um Fragen zum Umgang mit Verdachtsmomenten sexualisierter Gewalt zu klären. Sie hört Kontaktsuchenden zu und nimmt sie ernst. | ||
=== [[Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Interventionsteam der Evangelisch-reformierten Kirche|Interventionsteam der Evangelisch-reformierten Kirche]] === | === [[Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Interventionsteam der Evangelisch-reformierten Kirche|Interventionsteam der Evangelisch-reformierten Kirche]] === | ||
Aus verschiedenen fachlichen Perspektiven ist abzuwägen, wie die Schritte des Interventionsleitfadens in der individuellen Situation umzusetzen sind. | Aus verschiedenen fachlichen Perspektiven ist abzuwägen, wie die Schritte des Interventionsleitfadens in der individuellen Situation umzusetzen sind. | ||
== Verfahrensschritte == | == Verfahrensschritte == | ||
=== [[Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Verdachts- und Gefährdungseinschätzung|Verdachts- und Gefährdungseinschätzung]] === | === [[Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Verdachts- und Gefährdungseinschätzung|Verdachts- und Gefährdungseinschätzung]] === | ||
Innerhalb von 48 Stunden nach Meldung eines Verdachtsfalls soll eine [[Prävention sexualisierte Gewalt:Verdachts- und Gefährdungseinschätzung|Verdachts- und Gefährdungseinschätzung]] erfolgen. Sie ist die Grundlage für alle weiteren Schritte des Interventionsfadens | Innerhalb von 48 Stunden nach Meldung eines Verdachtsfalls soll eine [[Prävention sexualisierte Gewalt:Verdachts- und Gefährdungseinschätzung|Verdachts- und Gefährdungseinschätzung]] erfolgen. Sie ist die Grundlage für alle weiteren Schritte des Interventionsfadens. | ||
=== [[Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden und staatlichen Aufsichtsbehörden|Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden und staatlichen Aufsichtsbehörden]] === | === [[Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden und staatlichen Aufsichtsbehörden|Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden und staatlichen Aufsichtsbehörden]] === | ||
Die [[Prävention sexualisierte Gewalt:Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt|Strafverfolgungsbehörden]] sind frühzeitig von einem Verdachtsfall in Kenntnis zu setzen | Die [[Prävention sexualisierte Gewalt:Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt|Strafverfolgungsbehörden]] sind frühzeitig von einem Verdachtsfall in Kenntnis zu setzen. | ||
=== [[Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Erwägung arbeits- bzw. dienstrechtlicher Maßnahmen|Erwägung arbeits- bzw. dienstrechtlicher Maßnahmen]] === | === [[Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Erwägung arbeits- bzw. dienstrechtlicher Maßnahmen|Erwägung arbeits- bzw. dienstrechtlicher Maßnahmen]] === | ||
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Um Gerüchte einzudämmen, empfiehlt es sich, eine verlässliche [[Prävention sexualisierte Gewalt:Krisenkommunikation bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt|Kommunikation]] sicherzustellen. | Um Gerüchte einzudämmen, empfiehlt es sich, eine verlässliche [[Prävention sexualisierte Gewalt:Krisenkommunikation bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt|Kommunikation]] sicherzustellen. | ||
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Ein Verdacht sexualisierter Gewalt in den eigenen Reihen wirkt sich traumatisierend auf eine Einrichtung aus. Aus dem Grund ist eine gründliche [[Prävention sexualisierte Gewalt:Aufarbeitung eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt|Aufarbeitung]] des Geschehenen dringend geboten. | Ein Verdacht sexualisierter Gewalt in den eigenen Reihen wirkt sich traumatisierend auf eine Einrichtung aus. Aus dem Grund ist eine gründliche [[Prävention sexualisierte Gewalt:Aufarbeitung eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt|Aufarbeitung]] des Geschehenen dringend geboten. | ||
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Version vom 6. Oktober 2024, 02:03 Uhr
Der Interventionsleitfaden skizziert einen verbindlichen Verfahrensablauf, dem bei Verdachtsmomenten sexualisierter Gewalt zu folgen ist.
Intervention
Intervention beschreibt eine geordnete und fachlich begründete Vorgehensweise. Sie soll gewährleisten, dass Verdachtsfälle in strukturierter Form aufgeklärt und aufgearbeitet werden.
Ein Interventionsleitfaden vereint die Maßnahmen, die bei Verdachtsmomenten sexualisierter Gewalt zu ergreifen sind. Er legt fest,
- wer
- welche Handlungsschritte
auszuführen hat.
Die transparente Struktur gibt beteiligten Personen Sicherheit und sorgt durch ein bedachtes Vorgehen für den Schutz betroffener Personen.
Der verlässliche Verfahrensablauf soll sicherstellen, dass die Handlungsschritte nicht nur gesetzeskonform, sondern auch achtsam im Blick auf betroffene Personen ausgeführt werden.
Mit diesem Ziel skizziert der folgende Interventionsleitfaden die Maßnahmen, die bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt in gesamtkirchlicher Verantwortung zu ergreifen sind.
Konfrontation mit einem Verdachtsfall
Eine erste Konfrontation mit einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt kann vielfältige Emotionen und Handlungsimpulse auslösen (z.B. Aktionismus, Hilflosigkeit oder Überforderung). Eine grundlegende Orientierung bietet in einem solchen Fall das Handlungsschema ERNST machen:
Kenntnisnahme eines Verdachtsfalls
Ergibt sich in einem Gespräch, dass eine Person von sexualisierter Gewalt betroffen sein könnte, so ist darauf zu achten, dass ihr der Raum gegeben wird, sich mitzuteilen (siehe Kenntnisnahme eines Verdachtsfalls auf sexualisierte Gewalt).
Dokumentation eines Verdachtsfalls
Alle Aspekte, die in Zusammenhang mit einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt zur Kenntnis gelangen, sind sorgfältig zu dokumentieren (siehe Dokumentation eines Verdachtsfalls).
Meldung eines Verdachtsfalls
Haupt
Ansprechstelle der Evangelisch-reformierten Kirche
Die Ansprechstelle ist eine Erstkontaktmöglichkeit, um Fragen zum Umgang mit Verdachtsmomenten sexualisierter Gewalt zu klären. Sie hört Kontaktsuchenden zu und nimmt sie ernst.
Interventionsteam der Evangelisch-reformierten Kirche
Aus verschiedenen fachlichen Perspektiven ist abzuwägen, wie die Schritte des Interventionsleitfadens in der individuellen Situation umzusetzen sind.
Verfahrensschritte
Verdachts- und Gefährdungseinschätzung
Innerhalb von 48 Stunden nach Meldung eines Verdachtsfalls soll eine Verdachts- und Gefährdungseinschätzung erfolgen. Sie ist die Grundlage für alle weiteren Schritte des Interventionsfadens.
Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden und staatlichen Aufsichtsbehörden
Die Strafverfolgungsbehörden sind frühzeitig von einem Verdachtsfall in Kenntnis zu setzen.
Erwägung arbeits- bzw. dienstrechtlicher Maßnahmen
Kommunikation
Um Gerüchte einzudämmen, empfiehlt es sich, eine verlässliche Kommunikation sicherzustellen.
Aufarbeitung
Ein Verdacht sexualisierter Gewalt in den eigenen Reihen wirkt sich traumatisierend auf eine Einrichtung aus. Aus dem Grund ist eine gründliche Aufarbeitung des Geschehenen dringend geboten.