Ergibt sich in einem Gespräch, dass eine Person von sexualisierter Gewalt betroffen sein könnte, so ist darauf zu achten, dass ihr der Raum gegeben wird, sich mitzuteilen.
Hinweise zur Gesprächsführung
Für eine Trauma sensible Gesprächsführung ist es hilfreich:
zuzuhören | Gehörtes nicht in Frage zu stellen |
sich erzählen zu lassen | sich eingehender Befragungen zu enthalten |
Bereitschaft zu signalisieren, auch Belastendes anzuhören | betroffene Personen nicht zu bedrängen |
Fragen offen zu formulieren | keine "Warum?"-Fragen zu stellen |
von Schuldgefühlen zu entlasten | keine Erklärungen einzufordern |
Gefühle betroffener Personen zu respektieren | sich eigener wertender Äußerungen zu enthalten |
aktives Zuhören durch gelegent-liches Nicken auszudrücken | mit der Aufnahme von Körper-kontakt zurückhaltend zu sein |
betroffene Personen altersgemäß in alle weiteren Schritte einzubinden | keine Zusagen zu machen, die nicht einzuhalten sind |
Beratung der Ansprechstelle in Anspruch zu nehmen | keine übereilten Aussagen zu treffen, was geschehen wird |
Es ist wichtig, eigene Grenzen zu erkennen. Eingehende Befragungen betroffener Personen sollten den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten bleiben. So soll sichergestellt werden, dass der Beweiswert einer Aussage nicht beeinträchtigt und die Belastung für betroffene Personen möglichst gering gehalten wird.
Hinweise zu weiteren Schritten
Das Gespräch sollte im Anschluss möglichst genau dokumentiert werden. Um die Persönlichkeitsrechte der beteiligten Personen zu schützen, sollte nach der Kenntnisnahme eines Verdachtsfalls achtsam verfahren werden.
Es empfiehlt sich, frühzeitig die Hilfe der Ansprechstelle in Anspruch zu nehmen. Aufgrund ihrer besonderen fachlichen Sensibilisierung kann sie eine bestmögliche Beratung für betroffene sowie hinweisgebende Personen sicherstellen.
Ergibt sich aus einem Gespräch, dass eine akute Gefahr besteht, die ein sofortiges Handeln erforderlich macht, sollten die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden. In diesen Fällen sieht der Interventionsleitfaden ausdrücklich eine Abweichung vom sonst üblichen Verfahrensablauf vor.