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von Insa Agena

Bekenntnisse

In einem Bekenntnis wird  durch eine Kirche eine gemeinsame Glaubensgrundlage festgestellt.

Bekenntnisse in der Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche

In der Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche werden folgende Bekenntnisse benannt:

  • Der Heidelberger Katechismus stellt in 129 Fragen und Antworten die gesamte christliche Lehre vor. Er war bei seinem Erscheinen 1563 der Katechismus der evangelisch-reformierten Landeskirche der Kurpfalz und ist nach seinem ersten Druck- und Verlagsort Heidelberg benannt. Er verbreitete sich rasch. Heute ist der Heidelberger Katechismus Bekenntnisschrift vieler reformierter Kirchen auch außerhalb von Deutschland.
  • Die Barmer Theologische Erklärung entstand im Mai 1934 in Wuppertal-Barmen, wo Abgeordnete kirchlicher Oppositionsgruppen und offizielle Vertreter einzelner Landeskirchen aus allen Teilen des Deutschen Reiches zur Gründungssynode der Bekennenden Kirche  zusammenkamen. Ihre gemeinsame Erklärung entstand als Reaktion auf Versuche, innerhalb der evangelischen Kirche den Totalitätsanspruch des nationalsozialistischen Staates durchzusetzen.

Ferner gelten in der Evangelisch-reformierten Kirche die altkirchlichen Bekenntnisse:

  • Apostolikum (Apostolisches Glaubensbekenntnis, fertiggestellt im achten Jahrhundert, geht aber in den meisten Teilen zumindest bis ins vierte Jahrhundert zurück),

Apostolisches Glaubensbekenntnis

Das Apostolische Glaubensbekenntnis wird in vielen Gemeinden in jedem Gottesdienst von der ganzen Gemeinde gesprochen, in anderen Gemeinden nur bei der Taufe oder bei der Konfirmation. Das Apostolikum ist eine erweiterte Fassung eines altrömischen Taufbekenntnisses aus dem 4. Jahrhundert, wahrscheinlich aus einem noch älteren Taufbekenntnis entstanden. Im Mittelalter meinte man zuweilen, dass das Apostolikum von den Aposteln direkt formuliert sei; daher stammt der Name. Das Apostolikum ist heute in beinahe allen christlichen Kirchen des Westens (d.h. röm.-kath. Kirche und die evangelischen Kirchen) im Gebrauch, weil es eine für die meisten akzeptable Formulierung des christlichen Glaubens darstellt. Hierzu wurde 1971 eine dem heutigen Sprachgebrauch angepasste Form eingeführt.

Bekenntnisbildung

Nach reformiertem Kirchenverständnis ist der Prozess der Bekenntnisbildung niemals abgeschlossen. Daher heißt es in der Verfassung, dass die oben benannten Bekenntnisse „vorbehaltlich weiterführender schriftgemäßer Glaubenserkenntnis “ Gültigkeit haben. So hat zum Beispiel die Reformierte Kirche der Schwarzen in Südafrika in den 1980er Jahren in dem Bekenntnis von Belhar das südafrikanische System der Apartheid mit dem christlichen Glauben für unvereinbar erklärt.