„Tue Gutes und rede darüber.“ Diese Weisheit aus der Werbebranche gilt auch für die Gemeindearbeit. Sie muss bekannt gemacht werden. Zu den etablierten, gemeindeeigenen Medien gehören Gemeindebrief, Webseite, Social-Media-Kanäle und auch der Schaukasten. Alle Formate erfordern individuelle Betreuung.
Gemeindebrief
Der gedruckte und an alle Gemeindeglieder verteilte Gemeindebrief gehört zu den bekanntesten publizistischen Produkten innerhalb der Kirche. Fast alle Gemeindeglieder werden ihn kennen; wie viele ihn lesen, ist wissenschaftlich nicht erhoben.
Er ist wichtig, um auf die Termine von Gottesdiensten und Kindergottesdienst, auf Gemeindeveranstaltungen, Konzerte usw. hinzuweisen. Er ist wichtig, um über gelungene Gemeindeaktivitäten zu berichten und die Gemeinde über geplante Veranstaltungen und Aktionen zu informieren.
Dabei gelten für Gemeindebriefe die gleichen Gestaltungsansprüche wie für alle anderen Druckerzeugnisse. Auch die gemeindeeigene Webseite und Social-Media-Kanäle eignen sich, um auf Termine hinzuweisen und über das Gemeindeleben zu berichten.
Archivierung bei Nationalbibliothek
Gemeindebriefe müssen wie andere Druckprodukte auch an die Deutschen Nationalbibliothek (DNB) zu Archivierungszwecken abgeliefert werden. Die DNB sammelt seit 1913 in Deutschland alle Printprodukte und stellt sie für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung. Von die Pflichtabgabe sind nur Gemeindebriefe ausgenommen, die ausschließlich aus Terminankündigungen und Veranstaltungskalendern bestehen.
Die Pflichtexemplare müssen binnen einer Woche nach Erscheinen in zweifacher Ausfertigung an die DNB per Post geschickt werden.
Veröffentlichungen aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen gehen an die:
Deutsche Nationalbibliothek, Deutscher Platz 1, 04103 Leipzig
Veröffentlichungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland oder Schleswig-Holstein an die:
Deutsche Nationalbibliothek, Adickesallee 1 60322 Frankfurt am Main
Impressum
Wichtig bei jedem publizierten Produkt ist, dass erkennbar sein muss, wer für die Publikation verantwortlich ist. Im Impressum muss angegeben sein, wer den Gemeindebrief herausgibt (i.d.R. der Kirchenrat/das Presbyterium), wer verantwortliche Redakteurin oder Redakteur ist sowie eine vollständige Adresse und die Druckerei, die den Gemeindebrief vervielfältigt hat.
Urheberrecht
Ein wichtiger Aspekt bei allen Publikationen online wie print ist die Wahrung der Urheberrechte; besonders bei der Produktion des Gemeindebriefes tritt diese Frage immer wieder auf. Grundsätzlich gilt, dass nur Texte und Bilder veröffentlichten werden dürfen, für die die Verbreitungsrechte vorliegen. Das ist kein Problem bei eigenen Texten und Fotos. Für alle anderen Texte, Fotos oder auch Grafiken müssen Verwertungsrechte explizit eingeholt werden, es sei denn, diese sind über eine Pauschalvereinbarung abgegolten. Dies gilt z.B., wenn die Kirchengemeinde mit dem Anbieter „Der Gemeindebrief“ einen Vertrag abgeschlossen hat.
Man erlangt die Verbreitungsrechte nicht, indem man die Quelle nennt, woher der Text oder das Foto stammen. Diese Regeln gelten ebenso für alle Texte und Bilder, die im Internet zu finden sind. Auch hier gibt es Datenbanken, mit deren Anbietern die Verwendung ihres Text- oder Fotomaterials vertraglich vereinbart werden kann, teilweise auch unentgeltlich. Über den Umgang mit Fotos und Bildern und den Regeln bei deren Herstellung informiert der Artikel Bildrechte.
Bei der Verwendung von Fotos ist es notwenig die Fotografin oder den Fotografen namentlich zu nennen . Dies kann direkt an oder in dem Foto geschehen. Möglich ist es auch, an einer zentralen Stelle der Publikation (print oder online) die Namen der Fotografinnen oder Fotografen aufzuzählen.
Internetseite / Webseite
Auch eine Internetseite/Webseite, oft auch als Homepage benannt, gehört zu den Standards der Öffentlichkeitsarbeit. Sie sollte über die Kirchengemeinde, ihre Mitarbeitenden, die Gottesdienste und über Gemeindeaktivitäten informieren.Unerlässlich sind aktuell gültige Kontaktdaten.
Die Gestaltung der gemeindeeigenen Webseite liegt allein in der Verantwortung der Kirchengemeinde, der landeskirchliche Internetauftritt reformiert.de führt unter dem Navigationselement „Gemeinden“ alle Kirchengemeinden mit Kurzinformationen auf.
Bei der Gestaltung von Webseiten gilt es zu beachten, dass die meisten Menschen das Internet heute mit einem Mobilgerät nutzen.
Zum gesamtkirchlichen Serviceangebot gehört die Möglichkeit, die technische Infrastruktur des landeskirchlichen Internetauftritts reformiert.de zu nutzen, um auf dieser Plattform einen gemeindeeigenen Interauftritt zu realisieren. Anfragen dazu beantwortet die Presse- und Informationsstelle.
Impressum
Jeder Internetauftritt muss ein Impressum enthalten, in dem mindestens genannt wird, wer für die Homepage verantwortlich ist. In der Regel wird dies der Kirchenrat/das Presbyterium sein.
Mustertext für ein Impressum einer Gemeindewebseite:
Herausgeberin: Evangelisch-reformierte Kirchegemeinde Musterstadt Musterstraße 123 - 12345 Musterstadt Tel.: 012345/12345 Mail: mustergemeinde@emailadresse.de Die Evangelisch-reformierte Gemeinde Musterstadt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch die Kirchenratsvorsitzende Marianne Musterfrau. Verantwortlich für redaktionell-journalistische Inhalte nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 18 Abs. 2 MStV: Max Mustermann, Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Musterstadt, Musterstraße 123 - 12345 Musterstadt Tel.: 012345/12345 |
---|
Datenschutzbestimmung
Da bei jeder Webseitennutzung Daten übertragen und auch gespeichert werden, muss darüber in einer Datenschutzinformation unter dem Menüpunkt Datenschutz informiert werden. Alle Kirchengemeinden, die das landeskirchliche Webseiten-System nutzen, erhalten darüber automatisiert einen Mustertext.
Dieser muss mit individuellen Angaben ergänzt werden, wer für Ansprechperson für die Datenschutzkontrolle ist.
Mustertext für die Angaben zur Datenschutzkontrolle:
Bei Fragen zur ordnungsgemäßen Anwendung können Sie sich an die beauftragte Person für Datenschutz wenden: Marianne Musterfrau, Evangelisch-reformierte Gemeinde Musterstadt, Musterstraße 123 - 12345 Musterstadt - Mail: mustergemeinde@emailadresse.de (diese Angabe ist für Gemeinden mit einer Beschäftigtenanzahl unter 10 Personen freiwillig; ab einer Beschäftigtenzahl von 10 Personen muss ein örtlicher Datenschutzbeauftrager oder eine -beauftragte benannt werden.) Für die Datenschutzkontrolle ist der Beauftragte für den Datenschutz der EKD zuständig: Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD Michael Jacob Lange Laube 20 - 30159 Hannover Tel.: 0511 768 128-0Fax: 0511 768 128-20 Internet: datenschutz.ekd.de |
---|
Social Media Kanäle
Die Nutzung von Social Media Kanälen gehört zum Alltag vieler Menschen, dabei entstehen regelmäßig neue Kanäle und das Nutzungsverhalten ändert sich rapide. Besonders zu beachten ist, dass bei nahezu allen Kanälen Nutzerinnen und Nutzer direkt auf Inhalte reagieren können. Dies bietet die große Chance einer unmittelbaren Kommunikation, aber auch Risiken, dass über den Kanal rechtswidrige oder hetzerische Botschaften öffentlich werden können.
Orientierung bei der Nutzung von Social Media Kanälen bieten die Social Media Guidelines, die das Moderamen der Gesamtsynode 2019 verabschiedet hat.
Auch für Social Media Kanäle gelten die Regelungen zum Umgang mit Urheberrechten (sh. oben).
Nicht immer verlangen die Anbieter von Social Media Plattformen Angaben in einem Impressum. Es ist aber sehr ratsam, diese hinzuzufügen oder über den Hinweis auf eine Webadresse herzustellen.
Weitere Informationen und Beratung
Weitere Information und Beratung über die Presse- und Informationsstelle.
Broschüre "Datenschutz für die kirchliche Öffentlichkeistarbeiut in der Evangelisch-reformierten Kirche"- online bestellbar