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von Helge Johr

Evangelisch-reformierte Kirche

Die Evangelisch-reformierte Kirche ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Leer (Ostfriesland).

Basisdaten

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Fläche: Gemeinden sind über fast ganz Deutschland verteilt
Leitung: Kirchenpräsidentin: Susanne Bei der Wieden,

Vizepräsident: Helge Johr

Mitgliedschaft: Evangelische Kirche in Deutschland

Union Evangelischer Kirchen

Reformierter Bund in der EKD

Konföderation ev. Kirchen in Nds.

Weltgemeinschaft reformierter Kirchen

Ökumenischer Rat der Kirchen

Synodalverbände: 9
Gemeinden: 139
Gemeindeglieder: 155.043 (31. Dezember 2023)
Website: www.reformiert.de

Die ist eine von zwei reformierten Kirchen innerhalb der EKD.

Gebiet

Die Evangelisch-reformierte ist Kirche die einzige Kirche in der EKD, die kein geschlossenes Gebiet hat. Reformierte Gemeinden haben sich historisch oft als Diasporagemeinden in katholischen oder lutherischen Gebieten gegründet. Dies war in vielen Fällen mit Migrationsbewegungen begründet. Diese Gemeinden haben sich über viele Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte selbst organisiert und waren oftmals nicht in größere Kirchengebilde eingebunden. Die meisten reformierten Gemeinden, die heute zur Evangelisch-reformierten Kirche gehören, befinden sich im westlichen Niedersachsen (Landkreise Grafschaft Bentheim, Leer und im westlichen Teil des Landkreises Aurich). Weitere Gemeinden verteilen sich auf das restliche Niedersachsen und auf Bayern. Ferner gehören einzelne Gemeinden in den Ländern Baden-Württemberg (Stuttgart), Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein zur reformierten Landeskirche. In der Regel gibt es am selben Ort auch Gemeinden, die zur regionalen lutherischen oder unierten Landeskirche gehören.

Kirchenstruktur

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presbyterial-synodale Struktur

Die evangelisch-reformierten Gemeinden waren oft über eine längere Zeit nahezu vollständig autonom. Sie schlossen sich erst sehr spät zu übergeordneten Verbünden oder Kirchen zusammen. Als Gründungsdatum der Evangelisch-reformierten Kirche gilt das Jahr 1882, als sich reformierte Gemeinden in der Provinz Hannover mit Erlaubnis des preußischen Königs zu einer Synode zusammenschlossen.

Wir verstehen uns als evangelische Gemeindekirche mit presbyterial-synodaler Ordnung. Das heißt: Es gibt keine hierarchische, sondern eine synodale Struktur. Grundsätzlich gilt ein klares Subsidiaritätsprinzip. Mit dieser Organisationsstruktur beruft sich die Evangelisch-reformierte Kirche auf die Beschlusse der Emder Synode von 1571.


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Grundordnung

Die generellen Strukturprinzipien der Kirche sind in § 4 der Kirchenverfassung geregelt. Dort heißt es:

  1. Keine Gemeinde darf über eine andere, kein Gemeindeglied über ein anderes Vorrang oder Herrschaft beanspruchen.
  2. Alle Kirchenleitung erfolgt durch Kirchenräte/Presbyterien und Synoden; Synodale dürfen nur durch Gemeindeorgane oder Synoden berufen werden.
  3. Die Gemeinden wählen ihre Pfarrer oder Pfarrerinnen auf Vorschlag des Kirchenrates/Presbyteriums frei aus allen wählbaren Predigern und Predigerinnen.
  4. Die Gemeinden ordnen ihre Angelegenheiten selbstständig. Den Synoden wird vorgelegt, was in der Gemeinde nicht hat entschieden werden können.
  5. Die Synoden entscheiden über die Angelegenheiten, die ihnen die Kirchenverfassung zuweist oder die eine Mehrzahl von Gemeinden angehen. Ihre Aufsichtsbefugnisse beschränken sich auf Maßnahmen, die unerlässlich sind, um die rechte Verkündigung des Evangeliums sowie die bekenntnisbedingte Ordnung und die Selbstbestimmung der Kirche zu gewährleisten.
  6. Die Kirchengemeinden wirken an der Vorbereitung der synodalen Verhandlungen mit. Um der synodalen Gemeinschaft willen wissen sie sich an die synodalen Entscheidungen gebunden.



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Kirchengemeinde

Jede Kirchengemeinde unserer Landeskirche ist eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie handelt eigenständig und wird von einem Kirchenrat (in manchen Regionen Presbyterium) geleitet, der sich aus den Pfarrern der Gemeinde und den gewählten und bis zu zwei berufenen Kirchenältesten/Presbytern zusammensetzt.

Daneben gibt es eine Gemeindevertretung, wenn die Gemeinde mindestens 1800 Mitglieder hat oder dies beschließt.

Ein Kirchenrat besteht aus

  • mindestens vier gewählten Mitgliedern,
  • bis zu zwei berufenen Mitgliedern,
  • den gewählten Pfarrstelleninhabern (kraft Amtes) sowie
  • mitarbeitenden Gästen.

Wie viele Kirchenältesten gewählt werden, wird vom Kirchenrat und (falls vorhanden) der Gemeindevertretung nach der Größe und den örtlichen Verhältnissen festgesetzt.

Aufgaben und Funktion des Kirchenrates sind im Kapitel Kirchenrat genauer beschrieben.


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Synodalverband

Um gemeinsame Aufgaben besser erledigen zu können, schließen sich Kirchengemeinden zu einem Synodalverband zusammen. Das Wort Synode kommt aus dem Griechischen und heißt „gemeinsamer Weg“. Die gemeinsamen Entscheidungen werden auf der Synode getroffen, die regelmäßig, ein- bis zweimal im Jahr, zusammentritt. Die Synodalen, also die Abgeordneten der Gemeinde, werden durch den Kirchenrat und die Gemeindevertretung gewählt. Pfarrerinnen und Pfarrer sind kraft Amtes Mitglied in den jeweiligen Synoden.

Die Synode wählt aus ihren Reihen das Moderamen des Synodalverbands. Dieses ist die ständige Vertretung der Synode . Es vertritt den Synodalverband nach außen. Der oder die Vorsitzende des Moderamens trägt den Titel Präses.



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Gesamtkirche

Die Synoden der Evangelisch-reformierten Kirche wählen die Mitglieder der Gesamtsynode. Sie sind die Leitung der Landeskirche. Auch diese bildet aus ihrer Mitte ein Moderamen, das von der Kirchenpräsidentin bzw. dem Kirchenpräsidenten geleitet und repräsentiert wird. Die Kirchenpräsidentin bzw. der Kirchenpräsident wird ebenfalls von der Gesamtsynode für eine Amtszeit von zwölf Jahren zur geistlichen Leitung der Gesamtkirche und zur Leitung des Kirchenamtes bestimmt. Ebenfalls für zwölf Jahre wird ein Jurist/eine Juristin als Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident gewählt.

Zur Erledigung der ihr obliegenden Aufgaben hat die Gesamtsynode eine Verwaltungsstelle (Landeskirchenamt). Vom Landeskirchenamt wird die der Gesamtsynode, dem Moderamen der Gesamtsynode und dem Kirchenpräsidenten oder der Kirchenpräsidentin obliegenden Aufgaben durchgeführt. Es steht auch anderen Organen der Gesamtkirche für deren Aufgabenerledigung nach Maßgabe der Weisungen des Kirchenpräsidenten oder der Kirchenpräsidentin zur Verfügung.

Dort sind die Finanz- und Personalverwaltung angesiedelt sowie die landeskirchlichen theologischen Arbeitsfelder, Öffentlichkeitsarbeit und das Diakonische Werk.

Strukturelle Einbindung der Evangelisch-reformierten Kirche

Die Evangelisch-reformierte Gliedkirche ist als Gliedkirchen der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) in vielfältiger Weise in kirchliche Netzwerke eingebunden. Dies geschieht auf Landes- und Bundesebene und auch International.

Landesebene: Kirche:         

Diakonie:     

Ökumene:   

Bundesebene: Kirche:         

Diakonie:     

  • Diakonie Deutschland

Ökumene:

  • Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland (über die EKD)
Internationale Ebene: Kirche:         

Diakonie:

Ökumene:   

Weblinks

https://de.wikipedia.org/wiki/Evangelisch-reformierte_Kirche_(Landeskirche)