Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Gemeinschaft von 20 lutherischen, unierten und reformierten Kirchen in Deutschland.
Aufgaben und Funktion
Rechtliche Grundlage der Arbeit der ist die Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 13. Juli 1948.
Das evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal aufgebaut. Auf Grundlage der Selbständigkeit der Landeskirchen erfüllt die EKD die ihr übertragenen Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die Aufgaben der EKD sind insbesondere:
- Festigung und Vertiefung der Gemeinschaft unter den Landeskirchen,
- Erarbeitung gemeinsamer Grundsätze in wesentlichen Fragen des kirchlichen Lebens,
- Förderung und Unterstützung von Einrichtungen von gesamtkirchlicher Bedeutung,
- Anregungen für die Arbeit der Landeskirchen
- Entwicklung gemeinsamer Richtlinien für Arbeitsbereiche von übergreifender Bedeutung,
- Regelung einheitlicher Kirchengesetze zu gemeinsamen Aufgabenfeldern der Landeskirchen,
- Förderung der Arbeit verschiedener Gruppen soweit sie über den Bereich der Landeskirchen hinausgeht
- Diakonie
- Äußere Mission und evangelische Diaspora
- Ökumene, Auslandsgemeinde, ausländische Gemeinden
- Seelsorge in der Bundeswehr
- Vertretung Gesamtkirchlicher Anliegen gegenüber der öffentlichen Gewalt
- Förderung des einheitlichen Handelns der Landeskirchen auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens
Die EKD wird aus Umlagen ihrer Landeskirchen (s.u.) finanziert.
Landeskirchen
Die evangelischen Landeskirchen, die bis 1919 eine Stellung als Staatskirche hatten, haben sich 1945 in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zusammengeschlossen. Sie bilden die Gliedkirchen der EKD. Aufgrund der historisch gewachsenen Strukturen weichen die Grenzen von Landeskirchen und Bundesländern zum Teil erheblich voneinander ab. Die meisten Landeskirchen gehören darüber hinaus einem der beiden gliedkirchlichen Zusammenschlüsse an: der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) oder der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).
- Evangelische Landeskirche Anhalts
- Evangelische Landeskirche in Baden
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
- Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
- Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig
- Bremische Evangelische Kirche
- Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
- Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
- Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
- Lippische Landeskirche
- Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche)
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg
- Evangelische Kirche der Pfalz
- Evangelisch-reformierte Kirche
- Evangelische Kirche im Rheinland
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe
- Evangelische Kirche von Westfalen
- Evangelische Landeskirche in Württemberg
Geschichte
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs unternahmen die führenden Geistlichen der Evangelischen Landeskirchen unter Führung des württembergischen Landesbischofs Theophil Wurm einen Versuch, den unterschiedlichen evangelischen Kirchen in Deutschland ein gemeinsames Dach zu geben. In diesem Zusammenhang kamen nordhessischen Treysa im August 1945 rund 120 protestantische Kirchenvertreter zusammen, um über einen Neuanfang nach dem Zweiten Weltkrieg zu beraten. Bei dieser ersten Konferenz evangelischer Kirchenführer vom 27. bis 31. August 1945 wurde die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) als Zusammenschluss lutherischer, reformierter und unierter Landeskirchen gegründet. Bei dieser Konferenz wurde ein aus zwölf Mitgliedern bestehender Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gebildet. Die Hauptaufgabe des Rates war die Vorbereitung einer endgültigen Ordnung der EKD. Am 13. Juli 1948 wurde in Eisenach die Grundordnung der EKD beschlossen, womit die EKD offiziell gegründet wurde. Nach der Grundordnung ist die EKD keine zentral verwaltete Nationalkirche, sondern ein Bund eigenständiger und konfessionsverschiedener Kirchen.
Seit 1949 war der Sitz der Kirchenkanzlei in Hannover-Herrenhausen. Hannover galt wegen seiner Verbindungen zu den Gliedkirchen in der DDR als der geeignete Standort.
Trotz der Teilung Deutschlands blieb die EKD zunächst als Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen beider deutschen Staaten bestehen. In der Folge des Mauerbaus konnte die EKD ihre gemeinsamen Aufgaben in beiden deutschen Staaten nur noch eingeschränkt aufrechterhalten. So wurde 1969 der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR als Zusammenschluss der acht Landeskirchen auf dem Gebiet der DDR gegründet. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990/91 vereinigte sich der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wieder mit der EKD.
Organe
Die Organe der EKD sind
- die Synode,
- der Rat und
- die Kirchenkonferenz
Synode der EKD
Die Synode ist eines der drei Leitungsorgane der Evangelische Kirche in Deutschland. Die 128 Synodalen beraten und beschließen über Angelegenheiten der EKD. Dazu gehören Kirchengesetze, wie zum Beispiel zum Haushalt und zum Datenschutz, sowie Vorlagen des Rates und der Kirchenkonferenz. Die Synode der EKD kommt in der Regel einmal im Jahr an wechselnden Orten zu einer mehrtägigen öffentlichen Tagung zusammen.
weitere Informationen: https://www.ekd.de/synode-der-ekd-10772.htm
Rat der EKD
Der Rat der EKD ist das sichtbarste Leitungsorgan der Evangelischen Kirche in Deutschland. Es vertritt die EKD insgesamt nach außen . Die bzw. der Vorsitzende des Rates ist das Gesicht des Protestantismus in der Öffentlichkeit. Dem Rat der EKD gehören 15 Mitglieder, sowohl Laien als auch Theologinnen bzw. Theologen, an. Davon werden 14 gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt. Die oder der Präses der Synode ist kraft Amtes Mitglied. Der Rat tagt in der Regel monatlich. Er leitet die evangelische Kirche zwischen den Tagungen der Synode und verabschiedet die öffentlichen Positionen und Verlautbarungen der EKD.
Kirchenkonferenz
Die leitenden Theologinnen und Theologen sowie die leitenden Juristen und Juristinnen der Gliedkirchen bilden die Kirchenkonferenz der EKD. Das Gremium trifft sich viermal im Jahr, berät über die Arbeit der EKD und über gemeinsame Anliegen der Gliedkirchen. Die Kirchenkonferenz leitet der Synode und dem Rat Vorlagen oder Anregungen zu, wirkt bei der Wahl des Rates mit und hat ein eigenes Initiativrecht bei der Gesetzgebung.
Kirchenamt der EKD
Das Kirchenamt der EKD ist die zentrale Verwaltungsbehörde der EKD. Es ist die Verwaltungsstelle aller Organe der EKD. 1983 entstand das Kirchenamt durch die Zusammenlegung der Kirchenkanzlei der EKD, die seit 1949 in Hannover ihren Sitz hatte, und des Kirchlichen Außenamtes der EKD in Frankfurt.