Die Leitung der Evangelisch-reformierten Kirche liegt bei der Gesamtsynode. Sie ist das oberste Entscheidungsorgan. In Tradition der Beschlüsse der Emder Synode von 1571 entscheidet sie über die Angelegenheiten, die ihr die Kirchenverfassung zuweist oder die eine Mehrzahl von Gemeinden angehen.
Zusammensetzung
Die Synoden der neun Synodalverbände wählen ihrer Größe entsprechend die Mitglieder der Gesamtsynode. Die für die Wahl geltenden Bestimmungen sorgen dafür, dass die Anzahl der eine Pfarrstelle innehabenden Personen immer niedriger ist als die der anderen Mitglieder. Für die Legislaturperiode ab 2024 entsenden die Synodalverbände entsprechend ihrer Mitgliederzahl die folgende Anzahl von Personen in die Gesamtsynode:
SV | I
Ostfriesland Nord |
IV
Ostfriesland Süd |
V
Rheiderland |
VI
Grafschaft Bentheim |
VII
Emsland-Osnabrück |
VIII | IX
Plesse |
X | XI
Süddeutschland |
Mitglieder | 10 | 7 | 5 | 15 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Nach § 67 Abs. 2 KVerf darf die nachfolgende Anzahl von Synodalen der Gesamtsynode bei der Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
SV | I
Ostfriesland Nord |
IV
Ostfriesland Süd |
V
Rheiderland |
VI
Grafschaft Bentheim |
VII
Emsland-Osnabrück |
VIII | IX
Plesse |
X | XI
Süddeutschland |
Mitglieder | 2 | 2 | 1 | 3 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Neben den 57 gewählten Mitgliedern gehören der Gesamtsynode die Kirchenpräsidentin bzw. der Kirchenpräsident sowie mit beratender Stimme der Vizepräsident bzw. die Vizepräsidentin an. Dazu kann die Gesamtsynode drei zusätzliche Mitglieder berufen.
Aufgaben
Die Aufgaben der Gesamtsynode lassen sich in drei Themenbereiche gliedern:
Arbeitsweise
Die Gesamtsynode tagt zweimal jährlich - meistens in der Johannes a Lasco Bibliothek in Emden. Die Synodaltagungen werden von dem oder der Präses geleitet.
Die einzelnen Regelungen, wie die Gesamtsynode arbeitet sind in der Geschäftsordnung der Gesamtsynode festgehalten.