Als Kirchenverfassung werden diejenigen kirchenrechtlichen Normen bezeichnet, die zentrale Grundsatzentscheidungen zu Aufbau und Organisation einer Kirche betreffen. Sie bilden das rechtliche Fundament für das Selbstverständnis einer Kirche als Institution. Dies gilt insbesondere für die evangelischen Landeskirchen.
Zwischen Kirchenverfassungen gibt es ehebliche Unterschiede. Grund dafür ist, dass eine Kirchenverfassung sowohl den theologischen als auch den geschichtlichen Grundlagen der jeweiligen Kirche Ausdruck gibt.
Evangelische Kirchenverfassungen
Mit Beginn der Weimarer Republik waren die einzelnen Landeskirchen keine Staatskirchen mehr. Sie mussten eigene rechtliche Regelungen festlegen, um ihren Aufbau und ihre Organisation zu gestalten.
Dazu erließen alle evangelischen Landeskirchen Kirchenverfassungen, die häufig auch als Grund- oder Kirchenordnungen bezeichnet werden.
Dabei bildeten sich drei verschiedene Typen des Kirchenaufbaus heraus:
Episkopal-konsistorialer Aufbau
Beim episkopal-konsistorialen Kirchenaufbau stehen sich Bischof und Leitungsbehörde einerseits und Synode andererseits gegenüber. Es gibt eine klare Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative (Trennungsprinzip). Diesem Typus folgen in der Regel eher die lutherischen Landeskirchen.
Presbyterial-synodaler Aufbau
Beim presbyterial-synodalen Kirchenaufbau stehen die Kirchengemeinde im Mittelpunkt. Sie verwalten ihre Angelegenheiten selbständig und beraten nur diejenigen Dinge gemeinsam, die mehrere Gemeinden angehen. Hierzu werden Delegierte in die Bezirkssynoden und in die Gesamtsynode gewählt, wodurch die unmittelbare Anbindung an die Kirchengemeinden erhalten bleibt. Die weiteren Leitungsorgane sind Vertretungsorgane der Synode und leiten ihre Zuständigkeit von dieser ab (Einheitsprinzip). Diese Kirchenstruktur findet sich vorwiegend bei reformierten und unierten Kirchen.
Mischformen
Es gibt aber auch Mischformen, bei denen neben Bischof und Leitungsbehörde einerseits und Synode andererseits noch verbindende Gremien bestehen.
Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Kirche
Die Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Kirche ist erstmal 1924 in Kraft getreten. 1988 hat es eine umfassende Verfassungsreform gegeben. Es handelt sich bei dieser Verfassung um eine konsequent presbyterial-synodale Ordnung. Alle weiteren Kirchengesetze haben sich an den Grundsätzen dieser Kirchenverfassung zu orientieren.