Nach evangelischem Verständnis gibt es zwei Sakramente: das Abendmahl und die Taufe. Beide sind von Jesus Christus selbst eingesetzt worden. Das Abendmahl erinnert an die letzte Nacht Jesu vor seinem gewaltsamen Tod am Kreuz. In dieser Nacht feierte Jesus mit seinen Jüngern im Rahmen des jüdischen Pessach-Festes das Sedermahl. Dabei brach er selbst das Brot und segnete den Kelch. „Und so sollt ihr es hinfort auch tun“, sagte Jesus dabei, „zu meiner Erinnerung.“ Die Kirchen entwickelten aus diesem Geschehen, über das unterschiedlich in den Evangelien und auch von Paulus berichtet wird, ihre jeweilige Liturgie und ihr Verständnis des Abendmahls. In der Abendmahlsfeier ist Jesus Christus Teil der Gemeinschaft. Es ist bezeichnend für Jesus, dass er mit den unterschiedlichsten Menschen gegessen hat. Auch mit Sündern und Randsiedlern der Gesellschaft hat er sich an einen Tisch gesetzt. Damit gewährt Jesus jedem Menschen Aufnahme in seine Gemeinschaft und gibt einen Ausblick auf die endgültige Gemeinschaft im Reich Gottes. Tischgemeinschaft mit Jesus bedeutet immer auch Gemeinschaft mit Gott.
Weil Christus an seinen Tisch einlädt, sind alle Menschen dazu eingeladen. Diese Einsicht haben die meisten evangelischen Kirchen in der sogenannten Leuenberger Konkordie 1973 formuliert und damit unterschiedliche Auffassungen in der Lehre vom Abendmahl überwunden. Während die Zulassung zum Abendmahl in unseren Gemeinden über einen langen Zeitraum an die Konfirmation gebunden war, dürfen Jugendliche heute in etlichen Gemeinden am Abendmahl teilnehmen, sobald dieses Thema im Konfirmandenunterricht behandelt worden ist. Ob Kinder (zusammen mit ihren Eltern) das Abendmahl feiern dürfen, liegt in der Entscheidung des Kirchenrats/Presbyteriums.
Leider gibt es zwischen Christinnen und Christen der römisch-katholischen und der evangelischen Kirchen immer noch keine Abendmahlsgemeinschaft.
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