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von Insa Agena

Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Kenntnisnahme eines Verdachtsfalls auf sexualisierte Gewalt: Unterschied zwischen den Versionen


Version vom 18. Dezember 2024, 00:28 Uhr

Kenntnisnahme eines Verdachtsfalls

Ergibt sich in einem Gespräch, dass eine Person von sexualisierter Gewalt betroffen sein könnte, so ist darauf zu achten, dass ihr der Raum gegeben wird, sich mitzuteilen.

Hinweise zur Gesprächsführung

Für eine Trauma sensible Gesprächsführung ist es hilfreich:

Es ist wichtig, eigene Grenzen zu erkennen. Eingehende Befragungen betroffener Personen sollten den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten bleiben. So soll sichergestellt werden, dass der Beweiswert einer Aussage nicht beeinträchtigt und die Belastung für betroffene Personen möglichst gering gehalten wird.

Hinweise zu weiteren Schritten

Das Gespräch sollte im Anschluss möglichst genau dokumentiert werden. Worauf hierbei zu achten ist, ergib sich aus dem Artikel Dokumentation eines Verdachtsfalls auf sexualisierte Gewalt.

Um die Persönlichkeitsrechte der beteiligten Personen zu schützen, sollte nach der Kenntnisnahme eines Verdachtsfalls achtsam verfahren werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig die Hilfe der Ansprechstelle in Anspruch zu nehmen. Aufgrund ihrer besonderen fachlichen Sensibilisierung kann sie eine bestmögliche Beratung für betroffene sowie hinweisgebende Personen sicherstellen.

Ergibt sich aus einem Gespräch, dass eine akute Gefahr besteht, die ein sofortiges Handeln erforderlich macht, sollten die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden. In diesen Fällen sieht der Interventionsleitfaden ausdrücklich eine Abweichung vom sonst üblichen Verfahrensablauf vor.