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;Das Moderamen der Gesamtsynode führt die Geschäfte der Gesamtkirche zwischen den Synodaltagungen, insoweit verantwortet es die laufende Verwaltung der Kirche, sofern sie nicht der Kirchenpräsidentin bzw. dem Kirchenpräsidenten übertragen ist. In dieser Funktion ist das Moderamen der Gesamtsynode für die Aufsicht über die [[Kirche:Synodalverband|Synodalverbände]], [[Kirche:Kirchengemeinden|Kirchengemeinden]] und kirchlichen Stiftungen, Einrichtungen und Werke im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Handelns und die Erfüllung des Auftrags der Kirche zuständig. Die einzelnen Aufsichtsrechte ergeben sich aus der [[Recht Verwaltung Finanzen:Kirchenverfassung|Kirchenverfassung]]. | ;Das Moderamen der Gesamtsynode führt die Geschäfte der Gesamtkirche zwischen den Synodaltagungen, insoweit verantwortet es die laufende Verwaltung der Kirche, sofern sie nicht der Kirchenpräsidentin bzw. dem Kirchenpräsidenten übertragen ist. In dieser Funktion ist das Moderamen der Gesamtsynode für die Aufsicht über die [[Kirche:Synodalverband|Synodalverbände]], [[Kirche:Kirchengemeinden|Kirchengemeinden]] und kirchlichen Stiftungen, Einrichtungen und Werke im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Handelns und die Erfüllung des Auftrags der Kirche zuständig. Die einzelnen Aufsichtsrechte ergeben sich aus der [[Recht Verwaltung Finanzen:Kirchenverfassung|Kirchenverfassung]]. | ||
;Das Moderamen der Gesamtsynode beschließt auch über Angelegenheiten, für die die Kirchenpräsidentin bzw. der Kirchenpräsident zuständig sind, wenn es sich die Beschlussfassung im Einzelfall vorbehalten hat. | ;Das Moderamen der Gesamtsynode beschließt auch über Angelegenheiten, für die die Kirchenpräsidentin bzw. der Kirchenpräsident zuständig sind, wenn es sich die Beschlussfassung im Einzelfall vorbehalten hat. |
Version vom 20. September 2024, 13:20 Uhr
Das Moderamen der Gesamtsynode ist die stellvertretende Kirchenleitung und führt zwischen den Synodaltagungen die Geschäfte der Evangelisch-reformierten Kirche. Die Beschlüsse der Gesamtsynode sind zu vollziehen, Gesetze zu verkünden und auszuführen. Außerdem führt das Moderamen die oberste Dienstaufsicht über Pfarrer, Pfarrerinnen, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen. Es tagt mindestens einmal im Monat.
Zusammensetzung
Dem Moderamen gehören an:
- der oder die Präses der Gesamtsynode,
- sieben von der Gesamtsynode gewählten Beisitzerinnen bzw. Beisitzern,
- die Kirchenpräsidentin bzw. der Kirchenpräsident (Vorsitz) sowie
- die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident mit beratender Stimme.
Die zu wählenden Mitglieder werden jeweils in der ersten Sitzung einer Legislaturperiode einer Synode gewählt.
Aufgaben
- Das Moderamen der Gesamtsynode führt die Geschäfte der Gesamtkirche zwischen den Synodaltagungen, insoweit verantwortet es die laufende Verwaltung der Kirche, sofern sie nicht der Kirchenpräsidentin bzw. dem Kirchenpräsidenten übertragen ist. In dieser Funktion ist das Moderamen der Gesamtsynode für die Aufsicht über die Synodalverbände, Kirchengemeinden und kirchlichen Stiftungen, Einrichtungen und Werke im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Handelns und die Erfüllung des Auftrags der Kirche zuständig. Die einzelnen Aufsichtsrechte ergeben sich aus der Kirchenverfassung.
- Das Moderamen der Gesamtsynode beschließt auch über Angelegenheiten, für die die Kirchenpräsidentin bzw. der Kirchenpräsident zuständig sind, wenn es sich die Beschlussfassung im Einzelfall vorbehalten hat.
Tätigkeitsberichte
Das Moderamen der Gesamtsynode gibt in jeder Synodentagung einen Bericht über seine Tätigkeit und die innere und äußere Lage der Kirche ab.
Berichte der Moderamens nach § 74 Abs. 1 Nr. 5 KVerf. in der VI. Legislatur der Gesamtsynode
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024