Im Bereich der Evangelisch-reformierten Kirche besteht ein umfassender Versicherungsschutz für alle Körperschaften. Dieser Versicherungsschutz ist zentral über die Gesamtkirche geregelt und umfasst auch das handeln von Ehrenamtlich tätigen. Die Hauptbereiche der kirchengemeindlichen Arbeit sind über Rahmenverträge, deren Beiträge von der Landeskirche übernommen werden, umfassend abgesichert.
Sammelversicherungsverträge
Folgende Versicherungen sind über Sammelverträge der Gesamtkirche für alle kirchlichen Körperschaften abgeschlossen:
Ergänzender Versicherungsschutz
Als Ergänzenden Versicherungsschutz, der von den kirchlichen Rechtsträgern je nach Bedarf abgeschlossen werden kann, gibt es folgende Versicherungen:
Daneben kann der Kirchenrat/das Presbyterium selbstverständlich zusätzlichen Versicherungsschutz etwa für Freizeiten oder Ähnliches über hinzubuchen. Die Kosten hierfür sind von der Kirchengemeinde selbst zu tragen.
Ecclesia Versicherungsdienst
Die Versicherungsabwicklungen werden für die Evangelisch-reformierte Kirche durch den Ecclesia Versicherungsdienst in Detmold vorgenommen. Diese Versicherungsgesellschaft orientiert ihre kaufmännischen Grundsätze an christlichen Werten und ist vollständig unabhängig von Produktanbietern. Gesellschaft des Versicherungsdienstes sind die Evangelische Kirche in Deutschland, das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung sowie der Deutsche Caritasverband