Alle Kirchengemeinden verfügen über ein Kirchensiegel. Die Kirchensiegel dienen zur offiziellen Bestätigung, dass ein Schriftstück tatsächlich von der Kirchengemeinde kommt und von der siegelführenden Person unterschrieben oder zumindest gesehen wurde.
Das Kirchensiegel muss bei allen Verträgen, Urkunden und Willenserklärungen beigedrückt (aufgestempelt) werden. Es darf nur vom Kirchenratsvorsitzenden und den Personen verwendet werden, die vom Kirchenrat die Berechtigung dazu erhalten haben. Wer zu welchem Zeitpunkt ein Kirchensiegel führt, ist in einer Liste zu dokumentieren. Wenn mehrere Personen siegelberechtigt sind, müssen die Siegel so markiert sein, dass erkennbar ist, wer dieses Siegel beigedrückt hat.
Die Kirchensiegel sind unter Verschluss zu halten und dürfen nur für dienstliche Zwecke verwendet werden, um Missbrauch zu vermeiden.