In vielen Fällen teilen sich Evangelisch-reformierte Kirchengemeinden dasselbe Gebiet (Parochie) mit Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden. Es kommt vor, dass Kirchenmitglieder von der einen Gemeinde in die andere Gemeinde wechseln wollen. Da die Kirchenmitgliedschaft bei den staatlichen Meldebehörden registriert wird, ist für diesen Wechsel ein formelles Verfahren notwendig. Um einen solche Übertritt möglichst einfach zu gestalten und damit Kirchenmitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich zwischen den einzelnen Kirchengemeinden in ihrem Gebiet entscheiden zu können, hat die Evangelisch-reformierte Kirche mit fast allen evangelischen Landeskirchen, mit denen sie sich ein Gebiet teilt, sog. Übertrittsvereinbarungen geschlossen.
Vor diesem Hintergrund gestaltet sich der Übertritt innerhalb der Kirchen der EKD meist sehr einfach. Dabei kann die Form des Übertritts aufgrund der jeweiligen Situation unterschiedlich sein.
Übertritt innerhalb der Evangelischen Kirche
Übertritt wegen Umzugs aus dem Gebiet einer anderen evangelischen (unierten) Kirche
Wer aus dem Gebiet einer unierten evangelischen Landeskirche in ein Gebiet zieht, in dem lutherische und reformierte Kirche auf derselben Fläche bestehen, der kann sich an seinem neuen Wohnort in vielen Fällen entscheiden, ob er einer lutherischen oder einer reformierten Gemeinde angehören möchte. In diesen Fällen ist bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes festzuhalten, welchem Bekenntnisses und damit welcher Kirchengemeinde jemand angehören möchte.
Wer erneut in einen Ort zieht, der zu einer unierten evangelischen Kirche gehört, dem ist dies nicht möglich. Wer zum Beispiel aus Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen oder Bayern umzieht, gehört meistens der Evangelischen Kirche von Westfalen oder der des Rheinlands an. In fast allen Orten Niedersachsens und Bayerns gibt es die Möglichkeit, sich für die Zugehörigkeit zu einer reformierten Gemeinde zu entscheiden. Dafür ist bei der Meldebehörde anzugeben, dass man evangelisch-reformiert sein möchten (Steuerkürzel rf).
Übertritt von einer anderen evangelischen Kirche in Niedersachsen oder Bayern
Zwischen den evangelischen Kirchen in Niedersachsen, mit denen sich die Evangelisch-reformierte Kirche ein Gebiet teilt, gibt es ein vereinfachtes Übertrittsverfahren. Die Evangelisch-reformierte Kirche, die Evangelisch-altreformierte Kirche und die Evangelisch-lutherische Kirche Hannovers haben dazu ein Übertrittsformular entwickelt, das lediglich bei der Kirche, der jemand beitreten möchten, eingereicht werden muss.
Übertritt über landeskirchliche Grenzen hinweg
siehe hierzu: Kirchenmitgliedschaft über landeskirchliche Grenzen hinweg
Übertritt von der katholischen Kirche
Mit der römisch-katholischen Kirche konnte bisher keine Übertrittsvereinbarung geschlossen werden. Wer aus der römisch-katholischen Kirche in die Evangelisch-reformierte Kirche eintreten möchte, für den, ist zunächst ein Kirchenaustritt erforderlich, der bei der Meldebehörde zu erklären und zumeist kostenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr legt jede Ortskommune fest.
Danach ist ein Eintritt in die Evangelisch-reformierte Kirche beim zuständigen Ortspastor oder der zuständigen Ortspastorin möglich. Die christliche Taufe wird nicht erneut vollzogen.