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von Helge Johr

Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen

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Die Evangelisch-altreformierte Kirche ist eine reformierte Freikirche mit ca. 6500 Gemeindegliedern in 12 Kirchengemeinden. Es besteht eine enge Kooperation zwischen der Evangelisch-altreformierten Kirche und der Evangelisch-reformierten Kirche.

Basisdaten

Allgemeines
Glaubensrichtung Protestantisch / Reformiert Altkonfessionell
Präses Gerold Kloempmaker
Mitgliedschaft Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen,

Reformierter Bund,

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland,

Evangelisches Missionswerk

Gründung
Gründungsdatum ab 1838
Zahlen
Mitglieder 6275 (2023)
Gemeinden 12
Sonstiges
Website altreformiert.de

Geschichte

Die Evangelisch-altreformierten Gemeinden sind zwischen 1838 und 1849 in der Grafschaft Bentheim und zwischen 1854 und 1861 in Ostfriesland aus der reformierten Kirche hervorgegangen. Gemeindeglieder konnten sich mit liberalen Strömungen in der Theologie nicht anfreunden und pflegten das alte reformierte Erbe in eigenen Zusammenkünften. Das führte hier und dort zu Zerwürfnissen und Abspaltungen. Begonnen hatte diese Bewegung bereits ab 1834 in den Niederlanden. Pastor Hendrik de Cock aus Ulrum (Groningen) begann mit dieser Bewegung und wurde zur Leitfigur der in Ostfriesland und der Grafschaft Bentheim nach ihm benannten „kokschen“ Abscheidungsbewegung (niederländisch Afscheiding).

Bis 1872 galt bei den Altreformierten zunächst (mit einigen kleinen Einschränkungen) die Kirchen- und Gottesdienstordnung der reformierten Kirche. Allerdings wurde auch in dieser Zeit - anders als die Reformierte Kirche in jener Zeit - am Heidelberger Katechismus und am ausschließlichen Psalmengesang im Gottesdienst festgehalten.

Nach und nach entstand eine immer stärkere Verbindung zur niederländischen Kirche. Das Niederländische Glaubensbekenntnis (Confessio Belgica, 1559 französisch, 1562 niederländisch) und die Dordrechter Lehrsätze von 1618/19 wurden auch zu altreformierten Bekenntnissen. Diese Kontakte fanden 1923 ihren Höhepunkt in einem "vorläufigen Anschluss" an die Gereformeerde Kerken in Nederland (GKN). Zu dieser Zeit wurde die eigene theologische Ausbildung in Emden beendet und in die Niederlande nach Kampen und Amsterdam verlagert.

Mit der Einführung eines eigenen deutschen Gesangbuches infolge nationalsozialistischer Verordnungen 1936 und vollends mit der Übernahme des Evangelischen Kirchengesangbuches ab 1970 wurde die altreformierte Eigenständigkeit wieder größer.

Die Zusammenarbeit mit der Evangelisch-reformierten Kirche hat sich seither intensiviert. Es gibt eine zunehmende Zusammenarbeit, die in einem verbindlichen Kooperationsvertrag und der gegenseitigen Gastmitgliedschaft in den Synoden festgelegt wurden.

Gemeinden

Zur "Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen" gehören:

drei Gemeinden in Ostfriesland:

acht Gemeinden in der Grafschaft Bentheim:

eine Gemeinde in Wuppertal:

Organisation und Verwaltung

Seit 1950 ist die Evangelisch-altreformierte Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Mit der Verkündung des niedersächsischen Kultusministeriums (im Nds. MBL Nr. 38/2005 S. 778) sind seit 2005 nun auch die beiden Synodalverbände und die einzelnen Gemeinden Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die Evangelisch-altreformierte ist eine konsequente presbyterial-synodale Ordnung. Die Kirchengemeinden regeln ihre Angelegenheiten selbst. Anders als in der Evangelisch-reformierten Kirche sind in der Evangelisch-altreformierten Kirche die Pfarrerinnen und Pfarrer bei der Kirchengemeinde angestellt. Die Synode regelt Angelegenheiten, die alle Gemeinden angehen und stellt im Notfall die Finanzierung der Gemeinden sicher.

Die Kirche ist die Ortsgemeinde. Geleitet wird die Gemeinde durch den Kirchenrat, dieser wird kollegial geleitet und besteht aus

  • dem Diener am Wort (Pastor),
  • Älteste (Presbyter) und
  • Diakonen -

Zu einem Ältestenbezirk gehören in der Regel zwanzig (ausnahmsweise bis vierzig) Familien. Es wird Wert auf kleine Gemeinden gelegt, um Gemeinschaft zu leben. Jedes Jahr bzw. alle zwei Jahre wird jeder Haushalt vom Kirchenrat besucht.

Alle bekennenden (konfirmierten) Glieder einer Gemeinde wählen ihren Pastor bzw. ihre Pastorin auf Vorschlag des Kirchenrates (Wahlbeteiligungen meist zwischen 50 und 70%). Dasselbe gilt für Älteste und Diakone/innen. Pastoren werden auf Lebenszeit, Älteste und Diakone auf zumeist vier Jahre gewählt. Eine direkte Wiederwahl ist nicht möglich.

Der Kirchenrat ist das höchste Organ der Ev.-altreformierten Kirche in Niedersachsen. Jeder Kirchenrat entsendet jeweils für drei bis sechs Jahre zwei oder drei Vertreter zum Synodalverband und zur Synode, die dort in seinem Auftrag handeln und entscheiden.

Es gibt keinen altreformierten Bischof, Kirchenpräsidenten oder Landessuperintendenten. Nur die Kirchenräte sowie ihre Abgeordneten auf den Synodalverbänden oder Synoden können kirchliche Entscheidungen treffen. In der Zeit zwischen den Versammlungen sind Kirche und Gemeinde eigentlich nicht beschluß- oder entscheidungsfähig. Die Moderamen (Vorstände von Kirchenrat, Synodalverband oder Synode) können nur von den Versammlungen getroffene Beschlüsse ausführen.

Kooperationen

Die Evangelisch-altreformierte Kirche ist heute mit anderen reformierten Kirchen bzw. Gemeinden in Deutschland und weltweit verbunden.

Sie gehört

Darüber hinaus gibt es eine enge Zusammenarbeit mit der Protestantischen Kirche in den Niederlanden (zu der auch die vormals Gereformeerde Kerken in Nederland gehören) zusammen und ist über sie auch im Ökumenischen Rat der Kirchen präsent.

Im Dezember 2006 unterzeichneten die Evangelisch-reformierte Kirche und die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen einen Kooperationsvertrag. Die ev.-reformierte und die ev.-altreformierte Kirchengemeinden in Laar teilen sich seit 2009 eine gemeinsame Pfarrstelle.