Primäre kirchliche Aufgaben
Die inhaltlichen Aufgaben der Kirchengemeinden ergeben sich aus § 5 der Kirchenverfassung. Sie lassen sich in drei Bereiche unterteilen:
- Hören „Dem Ruf ihres Herrn folgend versammeln sich die Kirchengemeinden zum Hören des Wortes Gottes und zur Feier der Taufe und des Abendmahls. […] In seinem Dienst richten sie die Botschaft von der freien Gnade Gottes aus.“ (§ 5 Abs. 1 S 1 und 3 KVerf)
- Danken „Die Kirchengemeinden danken ihrem Herrn mit Gebet und Lobgesang und mit ihren Gaben.“ (§ 5 Abs. 1 S. 2 KVerf)
- Bezeugen Kirchengemeinden bezeugen die Herrschaft Jesu Christi in allen Lebensbereichen und erfüllen diese Aufgabe vor allem in
- Predigt und Unterweisung,
- Seelsorge,
- Diakonie,
- Evangelisation (Volksmission und Weltmission),
- im Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung und
- durch das Glaubenszeugnis aller Gemeindeglieder […]. (§ 5 Abs. 2 KVerf – Originaltext ohne Spiegelstriche)
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Kirchengemeinde sicherzustellen, dass diese Aufgaben erfüllt werden. Visitationen sollen aber auch im gemeinsamen Gespräch nach der Beachtung der Kirchenordnung fragen (Ziff I und II Visitationsordnung). In der Praxis wird aber derzeit vorausgesetzt, dass die Kirchengemeinden ihre inhaltlichen Aufgaben grundsätzlich erfüllen.
Aufgaben aufgrund des Körperschaftstatus
Nebe den inhaltlichen Aufgaben gibt es noch Anforderungen an die Körperschaft. Diese Anforderungen entstehen aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Kirchengemeinden um eigenständige juristische Personen handelt, die nach der Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Kirche ihre Angelegenheiten selbst verwalten. Ein Anschluss- und Benutzungszwang für eine Kirchenverwaltung besteht daher grundsätzlich nicht. Aus dem Status einer juristischen Person ergeben sich grundsätzliche Anforderungen, insbesondere aus staatlichen Gesetzen. Stichworte hierfür sind:
- Datenschutz
- (Umsatz)Steuer
- Arbeitssicherheit
- Personalsachbearbeitung
- Buchhaltung
Aufgaben zum Reputationserhalt
Daneben ergeben sich aus der Selbständigkeit aber auch Aufgaben, die zur Sicherung kirchlicher Reputation notwendig sind. Als Teil der Gesamtkirche steht jede einzelne Kirchengemeinde und jeder Synodalverband für die Gesamtkirche. Daher haben können mögliche Fehler in einer Kirchengemeinde Auswirkungen auf alle Kirchengemeinden haben. Um solche Gefahren zu minimieren ergeben sich bestimmte Aufgaben. Aktuell sind dies etwa Aufgaben im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt.
Teile dieser Aufgaben können durch Serviceleistungen des Kirchenamtes erledigt werden. Dies geschieht bereits und kann noch weiter ausgebaut werden. Es bedarf aber einer Entscheidung der Kirchengemeinden, diesen Service zu nutzen.