Die Parochie bezeichnet die räumliche Ausdehnung einer Kirchengemeinde.
biblische Grundlage
Das Wort ist angelehnt an das griechische Wort paroikos (πάροικος), was Nachbar oder Fremder heißt. Im Neuen Testament wird paroikía mit der Bedeutung „in der Fremde“ verwendet. Es kommt in den Bibelstellen vor, in denen es heißt, dass Christinnen und Christen einen Platz im Himmel haben. Folglich wurden Gemeinden als eine Gruppe von Menschen gesehen, die auf der Erde „in der Fremde“ wohnen.
heutiges Parochialsystem
Mit dem heutigen Parochialprinzip wird das Organisationsprinzip aller Gliedkirchen der EKD und der katholischen Kirche bezeichnet. Kirchengemeinden sind in der Regel für einen festgelegten geographischen Raum zuständig. Alle Personen der entsprechenden Konfession, die in dem jeweiligen Gebiet wohnen, gehören automatisch der zuständigen Kirchengemeinde an. So wird eine flächendeckende Versorgung aller Mitglieder sichergestellt.
Im Bereich der sog. verstreuten Reformierten können die Parochien teilweise sehr groß sein. So umfasst z.B. das Gebiet der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Brauschweig das gesamte Gebiet der Ev.-luth. Landeskirche Braunschweig und das Gebiet der Evangelisch-reformierten Gemeinde Mecklenburg-Bützow umfasst das gesamte Gebiet Mecklenburgs.
Ausnahmen von Parochialprinzip
Kirchenmitglieder können sich durch Umpfarrung einer anderen Kirchengemeinde oder eine anderer Landeskirche anschließen (vgl. Vereinbarung zwischen den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen).
Alternativen vom Parochialprinzip
Ein anderes Zuordnungssystem zu Kirchengemeinden sind die sog. Personalgemeinden. In diesem Fall ordnen sich Kirchenmitglieder unabhängig vom Wohnort einer Kirchengemeinde persönlich zu. Einzelne Landeskirchen der EKD haben Regelungen, wonach Personalgemeinden möglich sind. Die Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Kirche sieht dies nicht vor.