Das Seelsorgegeheimnis schützt den Inhalt eines vertraulichen Gesprächs im Rahmen der Seelsorge. Es soll Ratsuchenden die Sicherheit geben, dass Geheimnisse, die in einem Seelsorgegespräch offenbart werden. nicht weitergegeben werden. Für die Evangelisch-reformierte Kirche ist das Seelsorgegeheimnis über das Seelsorgegeheimnisgesetz der EKD geregelt.
Seelsorgegeheimnis
Zeugnisverweigerungsrecht
Eine funktionierende Strafrechtspflege setzt die Verpflichtung des Bürgers voraus, der Strafjustiz als Zeuge zur Verfügung zu stehen. Ohne diese Verpflichtung zur Aussage wäre dem Gericht die Wahrheitsfindung im Strafprozess nur unter sehr großen Schwierigkeiten möglich. Gleichwohl kennen die Prozessordnungen auch Ausnahmen von dieser Verpflichtung zur Zeugenaussage. Zeugnisverweigerungsrechte haben z.B. bestimmte Personen, die aufgrund ihres Berufes eine besondere Vertrauensstellung haben, wie Ärzte oder Rechtsanwälte.
Ein Zeugnisverweigerungsrechte steht auch Geistlichen zu. Sie dürfen das Zeugnis über das verweigern, „was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekannt geworden ist“ (§ 53 Absatz 1 Nr. 1 StPO).