Das Moderamen der Gesamtsynode ist die stellvertretende Kirchenleitung und führt zwischen den Synodaltagungen die Geschäfte der Evangelisch-reformierten Kirche. Die Beschlüsse der Gesamtsynode sind zu vollziehen, Gesetze zu verkünden und auszuführen. Außerdem führt das Moderamen die oberste Dienstaufsicht über Pfarrer, Pfarrerinnen, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen. Es tagt mindestens einmal im Monat.
Zusammensetzung
Dem Moderamen gehören an:
- die bzw. der Präses der Gesamtsynode,
- sieben Beisitzerinnen bzw. Beisitzer,
- die Kirchenpräsidentin bzw. der Kirchenpräsident (Vorsitz) sowie
- die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident mit beratender Stimme.
Die bzw. der Präses und die sieben Beisitzerinnen bzw. Beisitzer werden aus dem Kreis aller Synodalen durch geheime Wahl bestimmt. Dies erfolgt jeweils in der ersten Sitzung einer Legislaturperiode einer Synode, wobei erst die Wahl der bzw. des Präses und anschließend der sieben Beisitzerinnen bzw. Beisitzer abzuhalten ist.
Unter Gewählten müssen drei Pfarrerinnen bzw. Pfarrer sein und und fünf zum Kreis der übrigen Synodalen gehören.
Stimmberechtigte Mitglieder der Gesamtsynode können Wahlvorschläge machen. Den Vorgeschlagenen ist Gelegenheit zur Vorstellung zu geben.
Gewählt ist, wer
- im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder der Gesamtsynode oder
- im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen
erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los
Aufgaben
- Das Moderamen der Gesamtsynode führt die Geschäfte der Gesamtkirche zwischen den Synodaltagungen, insoweit verantwortet es die laufende Verwaltung der Kirche, sofern sie nicht der Kirchenpräsidentin bzw. dem Kirchenpräsidenten übertragen ist. In dieser Funktion ist das Moderamen der Gesamtsynode für die Aufsicht über die Synodalverbände, Kirchengemeinden und kirchlichen Stiftungen, Einrichtungen und Werke im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Handelns und die Erfüllung des Auftrags der Kirche zuständig. Die einzelnen Aufsichtsrechte ergeben sich aus der Kirchenverfassung.
- Das Moderamen der Gesamtsynode beschließt auch über Angelegenheiten, für die die Kirchenpräsidentin bzw. der Kirchenpräsident zuständig sind, wenn es sich die Beschlussfassung im Einzelfall vorbehalten hat.
Tätigkeitsberichte
Das Moderamen der Gesamtsynode gibt in jeder Synodentagung einen Bericht über seine Tätigkeit und die innere und äußere Lage der Kirche ab.
Berichte der Moderamens nach § 74 Abs. 1 Nr. 5 KVerf. in der VI. Legislatur der Gesamtsynode
2018
2019
2020
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2024