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von Helge Johr

Pfarrstellenbeschluss

Beschluss der Gesamtsynode für die pfarramtliche Versorgung der Kirchengemeinden und zur Pfarrstellenfreigabe vom 22. November 2019

Bereits im Jahr 2005 hat die Gesamtsynode den Beschluss gefasst, dass es zur langfristigen Finanzierbarkeit der Pfarrstellen notwendig ist, dass im gesamtkirchlichen Durchschnitt 1.800 Gemeindeglieder auf eine Pfarrstelle kommen.

Dieser Beschluss wurde von der Gesamtsynode im Jahr 2019 konkretisiert.

Grundsatz

In der Evangelisch-reformierten Kirche soll eine Gemeindepfarrerin oder ein Gemeindepfarrer im Durchschnitt 1.800 Gemeindeglieder betreuen. Da die Synodalverbände eine sehr unterschiedliche Struktur haben, wäre es aber ungerecht, wenn der Verteilungsschlüssel in allen Regionen gleich ist. Die Anzahl der je Synodalverband zur Verfügung stehenden Pfarrstellen soll transparent unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung, der Personalplanung und der Mitgliederentwicklung berechnet werden. Kriterien der Pfarrstellenvergabe sind Gemeindeglieder, Fläche und Gemeinde- und Synodalverbandsstruktur.

Aus Solidarität unter den Synodalverbänden, liegt der Verteilungsschlüssel daher in manchen Synodalverbänden über und in manchen unter der Zahl von 1.800 Gemeindegliedern.

Das Moderamen der Gesamtsynode legt im Benehmen mit den Synodalverbänden fest, wie viele besetzte Pfarrstellen jeder Synodalverband haben soll. Es wurde folgender Schlüssel festgelegt:

Synodalverband Anzahl der

Pfarrstellen in KG (künftig)

Gemeindeglieder pro

Pfarrstelle (Stand 2019)

SV nördliches Ostfriesland 16,75 1.838
SV südliches Ostfriesland 10,75 1.890
SV Rheiderland 8,25 1.858
SV Grafschaft Bentheim 22,25 1.970
SV Emsland/Osnabrück 7,0 1.800
SV VIII (ohne Hamburg) 6,5 1.500
SV Plesse 6,25 1.795
SV X 8,75 1.498
SV Süddeutschland

(ohne Bayern)

1,75 1.210
gesamt 88,25 1.802,5

Es gibt einen Personalplanungszeitraum von 6 Jahren; in diesem Zeitraum soll die Zahl der zur Verfügung stehenden Gemeindepfarrstellen je Synodalverband erreicht werden. Eine Überprüfung der Soll-Zahlen ist erst nach diesem Zeitraum möglich.

Pfarrstellenkonzept im Synodalverband

Verteilung der Pfarrstellen

Kirchengemeinden und Synodalverbände sollen jeweils gemeinsam ein Konzept für die pfarramtliche Versorgung erarbeiten und untereinander verbindlich vereinbaren. Die Gesamtkirche unterstützt die Kirchengemeinden und Synodalverbände dabei durch Beratung und Begleitung. Soweit vorhanden, können fehlende Pfarrstellenanteile vom Moderamen der Gesamtsynode durch gesamtkirchliche Verfügungspfarrstellen und drittmittelfinanzierte Pfarrstellenauflagen (z.B. Erteilung von Religionsunterricht) ergänzt werden. Darüber hinaus kann das Moderamen der Gesamtsynode im Benehmen mit den beteiligten Kirchengemeinden und dem Synodalverband für eine Freigabe fehlende Stellenanteile im Gesamtumfang von 300 v.H. einer Vollzeitstelle (Ergänzungsanteile) aufstocken, wenn dies im gesamtkirchlichen Interesse liegt. Die Aufstockung kann mit einem übergemeindlichen Auftrag verknüpft werden.

Einsatz anderer Berufsgruppen

Die Konzepte können auch vorsehen, dass statt Pfarrerinnen und Pfarrern andere Berufsgruppen Aufgaben in Kirchengemeinden wahrnehmen. Voraussetzung ist, dass die pfarramtliche Versorgung grundsätzlich sichergestellt ist. Dabei ist darauf zu achten, dass für 3.600 Gemeindeglieder mindestens eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrer zur Verfügung steht.

Werden andere Berufsgruppen in den Konzepten eingeplant, erhalten die Kirchengemeinden einen Personalkostenausgleich, von zunächst 90.000,- € je voller Pfarrstelle. Die Summe erhöht entsprechend der Lohnerhöhungen im TVöD.

Freigabe der Pfarrstellen durch das Moderamen der Gesamtsynode

Das Moderamen der Gesamtsynode ist bei der Pfarrstellenfreigabe an die verbindlichen Konzepte gebunden. Liegen keine entsprechenden Konzepte oder Vereinbarungen vor, entscheidet das Moderamen der Gesamtsynode nach Anhörung des Moderamens der Synode.