Für jede Nutzung von Musik und Noten im Gemeindeleben ist eine Urheberrechtsvergütung zu bezahlen. Die Urheberrechtsvergütungen werden mit den Verwertungsgesellschaften GEMA (Musik) und VG Musikedition (Noten und Liedtexte) abgerechnet. Damit der Arbeitsaufwand für alle Beteiligten gering gehalten wird, bestehen Pauschalverträge mit diesen Verwertungsgesellschaften.
GEMA
Die Vereinbarung mit der GEMA ermöglicht es, Musik im Gottesdienst und in gottesdienstähnlichen Veranstaltungen zu nutzen, ohne dass Kosten anfallen oder die Kirchengemeinde die Nutzung bei der GEMA anmelden muss.
Nicht meldepflichtige Veranstaltungen
Um eine Vielzahl kirchlicher Veranstaltungen ohne eine gesonderte Meldung durchführen zu können, wurde vereinbart, dass einzelne Veranstaltungsformate keiner Meldepflicht unterliegen. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei diesen Veranstaltungen weder getanzt wird noch ein Eintrittsgeld oder eine nicht freiwillige Spende bzw. sonstiger Kostenbeitrag erhoben wird:
- Kindergartenfeste mit Tonträgerwiedergabe oder Livemusik,
- Seniorenveranstaltungen mit Tonträgerwiedergabe oder Livemusik,
- Adventliche Feiern mit Tonträgerwiedergabe oder Livemusik,
sofern die Ausübenden nicht jeweils gewerbliche Musiker sind, ohne Eintritt und ohne Tanz.
Meldepflichtige Veranstaltungen
Ab 2024 müssen darüber hinaus alle kirchlichen Veranstaltungen bei der GEMA gemeldet werden, die nicht von der Meldepflicht befreit sind.
Dies betrifft insbesondere Feste von Kirchengemeinden sowie vergleichbare Feste der weiteren Berechtigten und Hintergrundmusik in der Jugendarbeit.
Unverändert meldepflichtig, aber über den Pauschalvertrag abgegolten, sind:
- Konzerte mit ernster Musik,
- Konzerte mit neuem geistlichen Liedgut,
- Gospelkonzerte
für die jeweils kein Eintritt oder sonstiger Kostenbeitrag erhoben wird.
Diese Veranstaltungen sind meldepflichtig, jedoch durch den Pauschalvertrag abgegolten und daher kostenfrei.
Kostenpflichtige Veranstaltungen
In allen übrigen Fällen:
- o.g. Veranstaltungen mit Eintritt oder Kostenbeitrag,
- Konzerte der Unterhaltungsmusik,
- Veranstaltungen, bei den überwiegend getanzt wird,
- Bühnenaufführungen mit Musik (z.B. Theateraufführungen),
- u.ä,
ist die Veranstaltung zu melden und ist kostenpflichtig. Die Gemeinde hat diese Kosten zu übernehmen.
Meldung einer Veranstaltung bei der Gema
Die Meldung einer Veranstaltung bei der GEMA kann nur noch über das GEMA Online Portal erfolgen. Die Landeskirche übernimmt hier gerne die Meldungen für sie.
Die Veranstaltungen sind nur dann über den Pauschalvertrag abgegolten, wenn sie spätestens zehn Tage nach stattfindender Veranstaltung der GEMA gemeldet werden.
Etwas anderes gilt für die meldepflichtigen und nicht von den Pauschalverträgen abgegoltenen Veranstaltungen. Diese sollten bis drei Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der GEMA gemeldet werden. In diesen Fällen wird den Berechtigten ein Gesamtvertragsnachlass von 20 % bei der Aufführung von Werken eingeräumt, deren Rechte bei der GEMA liegen.
Onlinegottesdienste
Die pauschal abgegoltene Nutzung von Musik in Onlinegottesdiensten und vergleichbaren Formaten auf gemeindeeigenen Homepages konnte mit der GEMA bis zum 31.12.2024 vereinbart werden.
Auch ist es erlaubt bis zum 31.12.2024 auf gemeindeeigenen Webseiten Gottesdienste mit von der GEMA vertretenen Musikwerken zu streamen.
Das Streamen von Gottesdiensten über kommerzielle Plattformen (YouTube, Facebook, etc.), die eigene Abkommen mit Verwertungsgesellschaften haben, ist weiterhin wie gewohnt möglich und nicht Gegenstand der Vereinbarungen mit der EKD.
VG Musikedition
Die Vereinbarung mit der VG Musikedition ermöglicht es, Noten und Liedtexte im Gottesdienst, in gottesdienstähnlichen Veranstaltungen und Kreisen zu nutzen, ohne dass für die Gemeinde Kosten anfallen oder die Nutzung bei der VG Musikedition gemeldet werden muss. Noten und Liedtexte können mit dem Beamer projiziert, einzelne Kopien verteilt und einzelne Programmhefte mit bis zu acht Seiten hergestellt werden.
Die Einblendung von Noten und Liedtexten in digitalen Gottesdiensten ist (zunächst) bis zum 31.12.2025 erlaubt. Dabei gilt wie bisher, dass das Bereitstellen von Noten und Liedtexten bei geschützten Werken zum Download unzulässig ist.
Von der Vereinbarung mit der VG Musikedition ist das Kopieren von Noten und Liedtexten für Chöre sowie die Herstellung von gebundenen Notensammlungen (durch Heftklammern, Schnellhefter, Ringbücher usw.) auch für die Nutzung in Gottesdiensten ausdrücklich ausgeschlossen. Für diese Zwecke lassen sich jedoch die entsprechenden Rechte separat bei der VG Musikedition erwerben. Hierbei hilft das Landeskirchenamt gerne weiter.