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  • 10:57, 6. Nov. 2024Dienstwohnungen (Versionen | bearbeiten) ‎[1.392 Bytes]Maria Marwede (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Wenn Kirchengemeinden Wohnraum für die Pfarrerin oder den Pfarrer zur Verfügung stellen, dann sind sie Dienstwohnungsgeber. Die Dienstwohnung kann ein Pfarrhaus sein, eine Wohnung im Eigentum der Kirchengemeinde oder eine für diesen Zweck angemietete Wohnung. Für jede Dienstwohnung berechnet die Abteilung „Besoldung für Pastorinnen, Pastoren, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen“ den ortsüblichen Mietwert unter Berücksichtigung der Größe der…“) Markierung: Visuelle Bearbeitung