Je nach Größe des Synodalverbands gibt es in jedem Synodalverband einen oder zwei Jugendreferentinnen bzw.. Jugendreferenten. Das Aufgabengebiet ist sehr unterschiedlich.
Eine allgemeine Dienstanweisung für die Jugendreferentinnen und Jugendreferenten der Evangelisch-reformierten Kirche beinhaltet folgende Aufgaben:
- Jugendreferentinnen und Jugendreferenten verantworten die Gewinnung, Sammlung, Schulung und Unterstützung ehrenamtlicher Mitarbeitender für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, u.a. durch die Planung und ggf. Durchführung von Jugendgruppenleiterschulungen. Sie beraten die Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und geben Anregungen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
- Sie leisten geistliche Begleitung und Seelsorge an jungen Menschen und entwickeln zeit- und jugendgemäße Formen biblischer Verkündigung.
- Sie unterstützen und motivieren Kirchengemeinden zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
- Sie koordinieren und veranstalten Maßnahmen im Rahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf Synodalverbandsebene, wie z.B. gemeinsame Freizeiten, Projekte o.ä..
- Sie stellen sicher, dass Informationen über aktuelle Entwicklungen und Informationen im Synodalverband und in die Kirchengemeinden weitergegeben werden.
- Sie nehmen an den landeskirchlichen Treffen der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten teil und übernehmen im Benehmen mit dem Synodalverband gesamtkirchliche Aufgaben.
- Sie arbeiten kooperativ zusammen mit jugendpolitischen Gremien, anderen Jugendverbänden und Jugendreferentinnen bzw.. Jugendreferenten und mit Pfarrerinnen und Pfarrern.