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von Insa Agena

Jugendleiterin bzw. JugendleiterCard

Jugendleiterin bzw. JugendleiterCard

Die Jugendleiterin bzw. JugendleiterCard (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaberinnen und Inhaber. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Was ist die Juleica?

Die Jugendleiterin bzw. JugendleiterCard ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.

Für wen ist die Juleica?

Die Jugendleiterin bzw. JugendleiterCard erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein.

Um in den Besitz einer Juleica zu kommen, wird ein Gruppenleiterinnen- bzw. Gruppenleiter-Grundkurs besucht. Die Kurse werden in der Evangelisch-reformierten Kirche von den Jugendreferentinnen und Jugendreferenten, aber auch von Pastorinnen und Pastoren angeboten.

Was sind die Inhalte der Juleica-Ausbildung?

Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Ausbildung gehören (Beschluss der Jugendministerkonferenz 2009):

  • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
  • Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

Zusätzlich wird bei der  Beantragung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.

Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuerinnen und Betreuer die Juleica besitzen.