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von Helge Johr

Anerkennungskommission

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Betroffene sexualisierter Gewalt können einen Antrag auf individuelle finanzielle Leistungen stellen. Diese Leistungen sind mit einem Schmerzensgeld vergleichbar. Über den Antrag entscheidet die Anerkennungskommission, die für die konföderierten evangelischen Kirchen in Niedersachsen und die Bremische evangelische Kirche gebildet ist.

Die Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen ist Nachfolgerin der unabhängigen Kommission, die seit 2012 erst für die Hannoversche Landeskirche, später auch für die Braunschweiger Landeskirche und die ev.-Luth. Kirche in Oldenburg über solche Anträge entschied.

Für die Beantragung steht ein Vordruck zum Download bereit. Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen evangelischen Kirche zu stellen. Sofern dieser zu der falschen Kirche gelangt, wird er intern weitergeleitet.

Der Antrag wird an die jeweilige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt der zuständigen Kirche oder der Diakonie gerichtet. Die Ansprechstelle berät und begleitet die Antragstellerinnen und Antragsteller. Sie arbeitet unabhängig. Sie ist nicht an Weisungen einer kirchlichen Stelle gebunden. Die Ansprechperson in den Ansprechstelle der Evangelisch-reformierten Kirche ist:

Manuela Feldmann, Saarstraße 6, 26789 Leer

Telefon: 0491 - 9198 199

mailto:manuela.feldmann@reformiert.de

Der Anerkennungskommission gehören derzeit an:

  • Susanne Brahmst, Dezernentin beim Landkreis Stade, Stade
  • Hartmut Ladwig, Dipl. Sozialarbeiter i. R., Rotenburg (Wümme)
  • Sybille Mattfeldt-Kloth, Juristin, Helmstedt
  • Annette Niebuhr, Pastorin i. R., Bremen
  • Hanspeter Teetzmann, Vors. Richter am Oberlandesgericht, Oldenburg

Die Anerkennungskommission entscheidet grundsätzlich nach Lage der Akte und gegebenenfalls aufgrund einer nichtöffentlichen mündlichen Verhandlung. Sie soll der antragstellenden Person auf deren Wunsch Gelegenheit geben, ihr Anliegen in einem nichtöffentlichen Gespräch vorzutragen. Die beteiligten Kirchen haben sich verpflichtet, die Vorschläge der Kommission zu übernehmen. Die Kommission ist nicht an irgendwelche Weisungen einer der Kirchen oder der Diakonie gebunden.

Die Unabhängigkeit der Kommission liegt darin begründet, dass sie mit fünf externen Mitgliedern besetzt ist. Diese stehen mit ihrer Person für die Unabhängigkeit der Kommission ein. Die Mitglieder der Anerkennungskommission werden durch den Rat der Konföderation berufen.

Die Anerkennungskommission ist erreichbar über:

Geschäftsstelle für die Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen

Rote Reihe 6,

30169 Hannover

Tel: 0511 1241 393

Fax: 0511 1241 776

Anerkennungskommission.Konfoederation@evlka.de