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von Helge Johr

Synode

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In den evangelischen Kirchen sind die Synoden Parlamente bzw. Organe der kirchlichen Selbstverwaltung. Im Kirchenrecht der Evangelisch-reformierten Kirche wird der Begriff "Synode" für die die Synoden der Synodalverbände verwendet.

geschichtlicher Hintergrund

Synoden, die aus Pastoren und „Laien“ zusammengesetzt sind, gehen auf den reformierten Flügel der Reformation zurück. Johannes Calvin vertrat die Auffassung, dass die Kirche nicht allein vom geistlichen Stand geleitet werden könne, sondern durch ein Zusammenspiel verschiedener Ämter. Die Genfer Kirchenordnung von 1541 sah er neben Pastoren, „docteurs“ (Lehrern) und Diakonen auch Älteste („anciens“; Presbyter) vor, die vom Rat der Stadt gewählt wurden und mit den Pastoren für die Ausübung der Kirchenzucht zuständig waren. Nach der Kirchenordnung der Hugenotten (bestätigt 1559 von der Nationalsynode in Paris), die sich als verfolgte Minderheitskirche auf keine weltlichen Instanzen stützen konnten, wählten die erwachsenen männlichen Gemeindeglieder die Ältesten aus ihrer Mitte. Gemeinsam mit den anderen Amtsträgern bildeten sie das Presbyterium. Durch die Synode von Emden (1571) wurden die wesentlichen Grundzüge der hugenottischen Kirchenordnung für die verfolgte reformierte Kirche in den Niederlanden übernommen. Die Beschlüsse der Emder Synode sind bis heute die Grundlage für die Kirchenordnung der Evangelisch-reformierte Kirche.

Zusammensetzung und Leitung

Synoden setzen sich zusammen aus den Delegierten der einzelnen Gemeinden oder der regionalen Synoden, wobei Geistliche und Laien mitwirken. Die Synoden der Synodalverbände in der Evangelisch-reformierten Kirche setzen sich zusammen aus:

Die Synode besteht aus

  • von den Kirchengemeinden gewählten Personen,
  • von der synodalen der Jugendkonferenz gewählten Abgeordneten,
  • den Pfarrern und Pfarrerinnen des Synodalverbandes, die eine Pfarrstelle innehaben, den Schulpfarrern und Schulpfarrerinnen, den Inhabern und Inhaberinnen von Sonderpfarrstellen sowie
  • den gegebenenfalls berufenen Synodalen.

Die Synode wird von dem oder der Präses geleitet.

Aufgaben

Aufgabe der Synode ist es,

  • die Mitglieder des Moderamens der Synode, die in die Gesamtsynode entsandten Mitglieder und die Mitglieder der synodalen Ausschüsse zu wählen,
  • die Grundsätze der Arbeit des Synodalverbandes, insbesondere im Bereich der Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Altenarbeit, des kirchlichen Unterrichts und der Diakonie zu beschließen,
  • das Gespräch mit Juden zu suchen und die Solidarität mit der jüdischen Gemeinschaft zu fördern,
  • die Kirchenkollekten u auszuschreiben,
  • Entschließungen an die Kirchengemeinden des Synodalverbandes, an die Gesamtsynode und an die Öffentlichkeit zu richten,
  • den Haushaltsplan des Synodalverbandes zu beschließen,
  • die an die Synode gerichteten Vorlagen und Anträge zu erledigen.