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von Helge Johr

Public Viewing zur Europameisterschaft 2024

In der Zeit vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 findet die Fußball-EM statt. Es gibt keine Pauschalvertrag zwischen der GEMA und der EKD für Public Viewing Veranstaltungen. Diese sind jeweils direkt bei der GEMA zu melden und werden dort berechnet.

Public Viewing Veranstaltungen in den Gemeinden sind unter folgenden Aspekten möglich:

Definition "Public Viewing"

Die GEMA definiert Public Viewing wie folgt:

„Public Viewing im Sinne der Vergütungssätze U-V/M-V sind Übertragungen mit Veranstaltungscharakter. Für die Anwendung des Tarif M-V müssen zwingend eine oder mehrere der folgenden Bedingungen gegeben sein:

  • Plätze oder Hallen werden einzig und allein deshalb bewirtet und besucht, weil dort eine EM-Übertragung stattfindet – auch dann, wenn auf ein Rahmenprogramm verzichtet wird.
  • Veranstaltungscharakter ist gegeben z.B. durch musikalische Einlagen vor, nach oder während der Übertragung (DJ, Musiker) und/oder Moderation, Showeinlagen etc.
  • Es findet ein Rahmenprogramm statt.“

Tarife GEMA

Für die Übertragungen kommen unterschiedliche Tarife in Betracht:

  • Pauschale

Die Möglichkeit der Pauschale gilt während der Zeit vom 14.06. – 14.07.2024.

Die Form der Vergütung ist möglich bei Wiedergaben ohne Veranstaltungscharakter, z.B. Großbildfernseher in einem Gemeinderaum oder eine Leinwand im Garten. Bei der Berechnung der Pauschalen wird die Gesamtfläche der Nutzung zu Grunde gelegt.

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Als Großbildschirme im Sinne der Vergütungssätze gelten Bildschirme mit einer Bilddiagonale von mehr als 42 Zoll (106 cm).

Bei Einsatz von Bildschirmen mit einer Bilddiagonale von weniger als 42 Zoll (106 cm), ebenso für Großbildfernseher (mehr als 42 Zoll) in Räumen unter 100 qm, gelten andere Vergütungssätze, die günstiger sind.

  • Tarife für Einzelübertragungen

Es gibt auch Tarife für die Übertragung einzelner Spiele. Hier ist die Vergütung nach Anzahl der Zuschauer zu bemessen und gilt nur für den Übertragungstag. Allerdings ist dieser Vertrag nur dann günstiger, sofern nicht mehr als 2 Spiele als Public Viewing gezeigt werden.

  • Preisnachlass

Für alle Tarife gilt ein 20% Preisnachlass aufgrund des vorhandenen allgemeinen Pauschalvertrages mit der GEMA. Dieser wird nur gewährt, wenn eine rechtzeitige Meldung erfolgt, somit spätestens 10 Tage vor dem (ersten) Public Viewing.

Meldung an die GEMA

Meldungen an die GEMA sind nur noch über das GEMA Online Portal möglich. Die Meldung kann über das Landeskirchenamt erfolgen. Dazu sind folgende Angaben an das Landeskirchenamt zu machen:

  • wie oft soll Public Viewing stattfinden (welche Spiele)
  • wo findet die Veranstaltung statt (Gemeinderaum, Garten usw.) und wie groß ist die genutzte Fläche
  • auf welchem Endgerät wird die Veranstaltung übertragen (Angabe der Größe des Gerätes)
  • gibt es ein Rahmenprogramm (Veranstaltungscharakter)
  • wird ein Eintritt erhoben
  • bei Einzelübertragungen: Wie viele Besucher werden erwartet.


Für Rückfragen und Beratungen:

Ilka Klaaßen

Tel.: 0491 9198-214

ilka.klaassen@reformiert.de