Mitarbeitervertretungen, kurz MAV genannt, heißen die betrieblichen Interessenvertretungen der Mitarbeitenden nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie sind den Betriebsräten in gewerblichen Unternehmen oder den Personalräten im Öffentlichen Dienst ähnlich.
Bildung von Mitarbeitervertretung
Für die Mitarbeitende der Dienststellen der Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Werke sowie der rechtlich selbstständigen Einrichtungen der Diakonie innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland und damit auch in der Evangelisch-reformierten Kirche sind Mitarbeitervertretungen zu bilden.