Die Evangelisch-reformierte Kirche regelt viele ihrer Angelegenheiten selbst mit eigenen Gesetzen, Verordnungen und anderen Rechtsvorschriften, aber auch durch Beschlüsse der Gesamtsynode und des Moderamens der Gesamtsynode.
Gesetz- und Verordnungsblatt
Damit diese Regelungen Bestandskraft erlangen können, müssen sie in einem Verkündungsblatt bekannt gegeben werden. Diese Bekanntgabe erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt der Evangelisch-reformierten Kirche (kurz: GVBl.), das daneben auch die aktuellen Stellenausschreibungen und Personalnachrichten enthält. Das GVBl. erscheint in der Regel vierteljährlich jeweils am 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember und wird den Pastoren und Kirchenratsvorsitzenden digital zugesandt. Daneben besteht für alle Interessierten die Möglichkeit, das GVBl. im Internet auf der Seite www.reformiert.de oder www.kirchenrecht-erk.de abzurufen.
Rechtssammlung
Neben dem GVBl. veröffentlicht die Evangelisch-reformierte Kirche eine eigene Rechtssammlung. Sie enthält über das gesamte aktuelle Recht hinaus auch weitere Rechtsvorschriften (z.B. der EKD oder der Bundesrepublik Deutschland), die für die Kirchengemeinden von Interesse sein können.
Die Rechtssammlung ist im Internet (auch als mobile Website) auf der Seite www.kirchenrecht-erk.de verfügbar. Dort besteht die Möglichkeiten, alle oder einzelne Rechtsvorschriften in verschiedenen Dateiformaten und als E-Book herunterzuladen.