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von Helge Johr

Finanzbericht Herbstsynode 2024

Einführung

In der Haushaltsordnung der Evangelisch-reformierten Kirche, die im Mai 2024 von der Gesamtsynode verabschiedet wurde, ist in § 2 vorgesehen, dass die zuständigen Leitungsorgane die Finanzsituation und den Haushaltsplan auf der Grundlage eines Haushaltsplans beraten. Dieser soll folgende Punkte enthalten:

  • die wesentlichen Positionen des Jahresabschlusses,
  • die wesentlichen Feststellungen des Prüfungsberichts,
  • die aktuelle Finanz- und Vermögenssituation,
  • die Haushaltsplanung des Folgejahres,
  • die Mittelfristige Finanzplanung,
  • finanzielle Risiken sowie
  • inhaltliche Ziele.

Der Finanzbericht ist ab einem Haushaltsvolumen von zweihunderttausend Euro schriftlich vorzulegen.

Der vorliegende Bericht nimmt die oben genannten Punkt auf, gliedert sie aber zur besseren Lesbarkeit in eine andere Reihenfolge. Damit soll ein umfassender Blick über die Finanzsituation und die Herausforderungen für die Evangelisch-reformierte Kirche gegeben werden. Dabei ist hervorzuheben, dass der gesamtkirchliche Haushalt von besonderer Bedeutung ist, da die Verteilung der gesamtkirchlichen Mittel unmittelbaren Einfluss auf die Finanzsituation der Synodalverbände und Kirchengemeinden haben wird. Als Kirchensteuergläubiger nimmt die Gesamtkirche für alle Kirchenmitglieder (außer im Bundesland Bayern) die Kirchensteuerzahlungen ein und verteilt diese auf Grundlage der Beschlüsse der Gesamtsynode an die der Evangelisch-reformierten Kirche zugeordneten Körperschaften und Einrichtungen. Im Bundesland Bayern nimmt auf Grundlage des Abkommens zwischen der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern r. d. Rh. und der Reformierten Kirche in Bayern r. d. Rh. vom 14. August 1922 (Amtsblatt der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern, S. 205) die Kirchensteuer ein und verteilt diese.

Die Verteilung der gesamtkirchlichen Mittel erfolgt in Form von

  • allgemeiner Zuweisung,
  • anlassbezogener Zuweisung, wie z.B. Bauzuschüsse, Bedarfszuweisung oder Zuschüsse im Bereich der Diakonie,
  • Personalgestellung, insbesondere Pfarrstellen und Jugendreferentinnen bzw. -referenten,
  •  Kostenübernahme, wie z.B. Reisekosten, Versicherungen, Arbeitssicherheit sowie
  • Dienstleistungen, insbesondere durch das Landeskirchenamt.

Hinzu kommt darüber hinaus die Finanzierung gesamtkirchlicher und übergemeindlicher Aufgaben sowie die Zukunftssicherung (z.B. im Hinblick auf Versorgung und Beihilfezahlungen). Die Gesamtsynode entscheidet über die Verteilung der vorhandenen Mittel auf Grundlage eines vom Moderamen der Gesamtsynode und dem Finanzausschuss der Gesamtsynode abgestimmten Vorschlages.

Ausgangslage

Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

Regelmäßig gibt es soziologische Untersuchungen über Religiosität in Deutschland. Der sog. Religionsmonitor der Bertelsmannstiftung nimmt die kirchlich-christliche Religiosität sowie die Lage der katholischen und evangelischen Kirche in den Blick.

Die letzte Untersuchung, die im Jahr 2023 veröffentlicht wurde, hat festgestellt, dass Kirchenbindung immer stärker abnimmt. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass

-      24% aller Kirchenmitglieder über Austritt nachdenken und

-      über 85% der Kirchenmitglieder den Satz bestätigen: „Man kann auch ohne Kirche Christ sein.“

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Aber neben diesen aktuellen Zahlen ist auch die Entwicklung der Religiosität in den letzten zehn Jahren bemerkenswert. Selbst bei Kirchenmitgliedern nimmt in die Bindung zur Kirche und auch die religiöse Bindung ab. Alle Daten, die Religionsbindung belegen sollen, wie die Fragen nach Gottesdienstbesuchen, Selbstbezeichnung als religiös, regelmäßiges Beten, eigener Gottglaube oder religiöse Erziehung haben in den vergangenen zehn Jahren abgenommen. Diese Zahlen machen die besonderen Herausforderungen für die großen Kirchen in Deutschland deutlich.

Entwicklungen in der Evangelisch-reformierten Kirche

Die Entwicklungen lassen sich in der Evangelisch-reformierten Kirche konkret in der Mitgliederentwicklung erkennen.

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Grundsätzlich erfolgten die langfristigen Planungen der Mitglieder- und der Kirchensteuererwartungen bisher auf Grundlage der sog. Freiburger Studie. Diese wurde im Jahr 2019 erstellt und im Mai 2024 aktualisiert. Die Freiburger Studie prognostiziert für das Jahr 2025 150.731 Mitglieder. Die Ev.-ref. Kirche hatte im September 2024 insgesamt 150.834 Mitglieder. Prognose und tatsächliche Mitgliederentwicklungen stimmen somit nahezu überein. Während aber die Freiburger Studie mit einem Mitgliederrückgang von ca. 2.000 Personen pro Jahr rechnet, beträgt der tatsächliche Rückgang in den Jahren 2023 und 2024 etwa 4.000 Gemeindeglieder pro Jahr. Bei Fortschreibung dieser Entwicklung für die nächsten 15 Jahre läge der Mitgliederbestand der Evangelisch-reformierten Kirche ca. 30.000 Personen unter der Prognose der Freiburger Studie.

Dabei ist festzustellen, dass die Austritte nach der Corona-Phase einen Höchststand erreicht haben und seit dieser Zeit sich langsam wieder auf das – immer noch hohe – Vor-Corona-Niveau zubewegt. Jedoch ist die Zahl der Taufen und der Ein- bzw. Übertritte noch nicht wieder auf das Niveau vor 2020 angestiegen. Somit werden die Austritte nicht durch Taufen, Ein- und Übertritte ausgeglichen.

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Entscheidender für die Mitgliederentwicklung ist aber die demographische Struktur der Evangelisch-reformierten Kirche. Wenn wir uns die aktuelle Altersstruktur in der Evangelisch-reformierten Kirche anschauen, erkennen wir, dass allein aus demographischen Gründen in den kommenden Jahren die Mitgliederzahlen zurückgehen werden.

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Es lässt sich aber auch erkennen, dass durch den Ruhestandsbeginn der geburtsstarken Jahrgänge, die Kirchensteuern ebenfalls weiter zurückgehen. Gleichzeitig werden aufgrund des hohen Durchschnittsalters der Kirchenmitglieder die Mitgliederzahlen weiter zurückgehen.

Da die Taufzahlen diese Entwicklung nicht ausgleichen ist wohl eher ein Rückgang auf die benannten 90.000 Mitglieder im Jahr 2040 realistisch. Dies gilt zumindes solange es nicht gelingt, die aktuelle Entwicklung des Rückgangs der Kirchenbindung aufzuhalten.

mittelfristige Finanzplanung

Gemäß § 15 Haushaltsordnung ist eine mehrjährige Finanzplanung zu erstellen. Auf gesamtkirchlicher Ebene erfolgt seit 2015 die mittelfristige Finanzplanung jeweils für einen Zeitraum von 15 Jahren. Dies scheint ein angemessener Prognosezeitraum zu sein. Die Gesamtsynode hat im November 2023 durch den Beschluss zur Budgetierung die Vorgehensweise bei diesen Planungen für die Landeskirche weiter konkretisiert. Der Beschluss lautet folgendermaßen:

„Im Rahmen der Haushaltsplanung der Evangelisch-reformierten Kirche sollen die Gesamtaufwendungen durch Festlegung von Budgets begrenzt werden. Die Summe der Aufwendungen darf die Summe der laufenden Erträge des Vorjahres nicht überschreiten.

Mindestens zehn Prozent der Erträge sind für Daseinsvorsorge (u.a. Gemeindestiftung, Versorgungsstiftung, Gebäuderücklagen) und Defizitausgleich (Allgemeine Rücklage) vorzusehen. Die Mittelverwendung soll dem Erhalt einer lebendigen Kirche dienen.“

Grundlagen für die Prognose

Für die Mittelfristige Finanzplanung bedeutet dies zunächst eine sorgfältige Schätzung der zu erwarteten Einnahmen. Auf der Basis einer solchen Schätzung sind dann die Ausgaben für die kommenden Jahre zu planen. Von den ermittelten Einnahmeprognosen sind 10 % des Budgets zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich dann die für die Haushaltsplanung zur Verfügung stehenden Mittel. Bei der Planung ist zudem zu berücksichtigen, welche Ausgaben langfristig festgeschrieben sind und in welchem Umfang die Ausgaben überhaupt gestaltbar sind.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuereinnahmen sind in den vergangenen Jahren trotz Mitgliederrückgang gestiegen:

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Die Steigerung der Kirchensteuereinnahmen in den vergangenen Jahren ist insbesondere mit der starken Konjunktur zu begründen. Durch individuell höheres Einkommen und eine geringe Arbeitslosenquote waren die Kirchensteuereinnahmen sehr hoch. Dieses ändert sich aber bei einer schwächeren Konjunktur.

Die aktuellen Prognosen der Freiburger Studie gehen von Kirchensteuereinnahmen für das Jahr 2025 von ca. 40 Mio. € aus. Der Haushaltsvoranschlag auf Grundlage der Steuereinnahmen im Jahr 2023 und der bisherigen Kirchensteuereinnahmen für den Haushalt 2025 beläuft sich auf 39,6 Mio. €. Somit ist die konkrete Planung geringfügig niedriger als die Prognose.

Da die Kirchensteuerentwicklung der Mitgliederentwicklung mit zeitlicher Verzögerung folgt, orientieren wir uns bei der Prognose der Kirchensteuereinnahmen an der prognostizierten Mitgliederentwicklung. Es ist jedoch nach den aktuellen Zahlen bei einer Fortschreibung der Mitgliederzahlen entsprechend des Rückgangs von 2023/2024 davon auszugehen, dass die tatsächlichen Kirchensteuern wohl geringer ausfallen werden, als in der Freiburger Studie prognostiziert.

Für das Jahr 2040 prognostiziert die Freiburger Studie etwa 120.000 Gemeindeglieder (je nach Szenario) und ca. 40 Mio. € Kirchensteuer. Da im Jahre 2023 und 2024 der Rückgang der Gemeindegliederzahl doppelt so hoch war, wie in der Freiburger Studie angenommen, haben wir diesen Trend bis 2040 fortgeschrieben. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 4.000 Gemeindegliedern pro Jahr.  Wir kommen somit auf eine um 30.000 Mitglieder geringere Mitgliederzahl als in der Freiburger Studie angenommen. Wenn sich die Gemeindegliederentwicklung in den nächsten 15 Jahren so fortsetzt, schrumpft der Gemeindegliederbestand der Reformierten Kirche bis 2040 auf ca. 90.000 Mitglieder. Prozentual bedeutet dies bei der Entwicklung der Gemeindeglieder eine Verschlechterung gegenüber der Freiburger Studie um ca. 25 % bis 2040.

Da die Steuereinnahmen langfristig der Mitgliederentwicklung folgen, haben wir diesen Abschlag ebenfalls auf die in der Freiburger-Studie prognostizierten Steuern angerechnet. Bis zum Jahr 2040 ergibt sich gegenüber der Freiburger Studie somit eine Steuerminderung um 10 Mio. € auf dann ca. 30 Mio. €. Alle übrigen Einnahmen werden gleichbleibend oder mit einer leichten Erhöhung fortgeschrieben.

Kapitalerträge und Staatsleistungen

Die Kapitalerträge werden mittelfristig steigen, weil insbesondere zur Versorgungsstiftung weiterhin Kapital zugeführt wird. Somit erlangen die Kapitalerträge mittelfristig einen höheren Anteil am gesamtkirchlichen Haushalt.

Staatsleistungen sind Leistungen des Staates an die Kirchen, die entstanden sind, weil der Staat in der Vergangenheit Vermögen der Kirche verstaatlicht hat. Da aus den Erträgen dieses Vermögens in der Regel die Pfarrstellen finanziert wurden, hat der Staat zur Entschädigung Geldleistungen an die Kirchen gezahlt, die diesem Ertragsausfall entsprechen. Dieses ist in Niedersachsen durch den Staatsvertrag der Evangelischen Kirchen mit dem Land Niedersachsen bestätigt worden.

Bereits die Weimarer Reichsverfassung hat dem Staat den Auftrag gegeben, Rahmenregelungen zu schaffen, um durch adäquate Ablösezahlungen die dauerhafte Zahlung der Leistungen zu beenden. Dieser Auftrag wurde ins Grundgesetz übernommen. Gleichwohl ist er bis heute nicht erfüllt. Die bisherige Bundesregierung hatte ein solches Ablösegesetz im Koalitionsvertrag vorgesehen. Dieses wird jetzt nicht mehr umgesetzt. Daher ist mittelfristig von einer Fortführung der Staatsleistungen auszugehen, wie sie insbesondere mit dem Land Niedersachsen vereinbart sind.


Einnahmeprognose insgesamt

Aufgrund der sinkenden Kirchensteuerprognose müssen wir in der mittelfristigen Finanzplanung mit leicht sinkenden Einnahmen bis 2040 rechnen

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Folgerungen für die Finanzplanung

Vor dem Hintergrund nominell gleichbleibender bzw. leicht sinkender Einnahmen muss auf Grundlage der bisherigen Beschlüsse eine Ausgabestruktur entwickelt werden, die die prognostizierten Einnahmen nicht übersteigt. Diesbezüglich sind die einzelnen Ausgabenbereiche zu betrachten.

Personalkosten

Die Personalkosten machen einen wesentlichen Anteil des Haushalts aus.

Der Pfarrstellenbeschluss aus dem Jahr 2019 sieht vor, dass bis 2026 eine Pfarrstellenzahl von 103,25 VZ-Stellen erreicht werden soll. Tatsächlich sind aktuell noch 119,24 VZ-Pfarrstellen besetzt.  Dies liegt zum Teil auch daran, dass im Vorgriff auf freie Pfarrstellen Einstellungen vorgenommen worden sind. Grundsätzlich gehen wir aber davon aus, dass die angestrebte Pfarrstellenzahl in den kommenden Jahren erreicht wird.

Geplant ist eine Überprüfung des Pfarrstellenbeschlusses jeweils nach zehn Jahren, so dass es im Jahre 2029 und 2039 eine Anpassung geben wird. Sofern sich die die Mitgliederzahl tatsächlich auf 90.000 Mitglieder im Jahr 2040 zubewegen wird, werden wir dann noch ca. 60 Pfarrstellen bzw. Pfarrstellenäquivalente haben.

Bei einer Fortschreibung der Anzahl von Pfarrerinnen und Pfarrern hin zu einer Anzahl von 60 Pfarrstellen wird der Aufwand für die Besoldung von derzeit 8,7 Mio. € auf ca. 5,9 Mio. € im Jahr 2040 sinken. Jedoch stellt das Versorgungsgutachten, dass wir jährlich erstellen lassen, fest, dass die nicht durch Drittmittel gedeckten Ausgaben für die Versorgungen – also die Mittel, die wir aus dem Haushalt finanzieren müssen von derzeit 3,5 Mio. € auf 6,1 Mio. € im Jahr 2040 steigen werden. Die niedriger werdende Zahl von Pfarrerinnen und Pfarrer wird sich bis 2040 noch nicht in der Versorgung bemerkbar machen.

Versorgungsstiftung

Wir haben vor einigen Jahren als zweite Säule der Versorgungssicherung die Versorgungsstiftung gegründet, der wir in den vergangenen Jahren gut 6 Mio. € jährlich zugeführt haben. Die Zuführung kann perspektivisch reduziert werden, die Erträge der Stiftung werden in naher Zukunft so hoch sein, dass mit einer geringeren Zuführung die Versorgungssicherung sichergestellt ist. Die Zuführung zur Versorgungsstiftung kann um ca. 3 Mio. € reduziert werden.

Ausgabenprognose insgesamt

Die übrigen Ausgaben werden mit der durchschnittlichen Inflation fortgeschrieben

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Fazit

Die Reduzierung der Kosten des Pfarrdienstes durch weniger Pfarrstellen (ca. 3 Mio. €) und die geringere Zuführung zur Versorgungsstiftung (ca. 4 Mio. €) reichen nicht aus, um absehbare Rückgänge der Kirchensteuer auszugleichen. Auch ein Anstieg der Kapitalerträge um 4 Mio. € wird nicht reichen.

Ohne eine weitere Reduzierung der weiteren Ausgaben, wäre ein Defizit von 7,5 Mio. € zu erwarten. Vor diesem Hintergrund wird es notwendig sein, künftig jährlich das Haushaltsvolumen durch Einsparungen oder Mehreinnahmen um 500.000,- € zu entlasten.

Risikobericht

Es bleiben verschiedene Risiken, die erhebliche Auswirkungen auf die Ausgabe- oder auch auf die Einnahmesituation der Evangelisch-reformierten Kirche haben

Kirchensteuersystem

Es zeigt sich, dass die Kirchensteuer sowohl inner- als auch außerkirchlich zunehmend weniger Akzeptanz findet. Das Kirchensteuersystem wird als ungerecht und als inakzeptable Vermischung von Staat und Kirche angesehen. Rund drei Viertel der Menschen in Deutschland finden die Abgabe von Kirchensteuer nicht mehr zeitgemäß. Das war das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Sommer 2023.

Kirchensteuer erfolgt auf Beschluss der kirchlichen Gremien als eine Art Mitgliedsbeitrag. Sie wird von allen Menschen erhoben, die Mitglied der Kirche sind. „Steuer“ heißt sie, weil dies der rechtliche Begriff für einen Geldeinzug von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft ist, wenn keine konkrete Gegenleistung erfolgt, sondern Abgaben zu Gesamtfinanzierung der Aufgabe anfallen. Bei Vereinen würde eine solche Leistung Mitgliedsbeitrag heißen.

Der Einzug durch die staatlichen Finanzbehörden ist eine Dienstleistung, die sich diese mit einem prozentualen Abzug von den Steuereinnahmen vergüten lassen.

Zudem ist das Kirchensteuersystem ein gerechtes Finanzierungssystem, weil es sich in ganz wesentlichem Umfang an der Leistungsfähigkeit der Mitglieder orientiert. Es wird nur ein prozentualer Anteil der zu zahlenden Steuer (in Niedersachsen 9%) fällig. Wer aufgrund eines geringen Einkommens wenig Steuern oder gar keine Steuern zahlt, zahlt auch nur wenig oder gar keine Kirchensteuer. Nur etwa die Hälfte der Kirchenmitglieder zahlt überhaupt Kirchensteuer. Zudem kann die gezahlte Kirchensteuer im Folgejahr – wie Beiträge für einen Förderverein – als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden. Leider lässt sich in den Statistiken feststellen, dass gerade auch viele Menschen mit dem Hinweis auf die Kirchensteuer austreten, die gar keine Kirchensteuer zahlen.

Mehrere evangelische Landeskirchen haben daher das Projekt „Kirchensteuer wirkt“ ins Leben gerufen. Hiermit soll viel stärker als bisher verdeutlicht werden, welche Leistungen mit der Kirchensteuer erbracht werden. Für die Evangelisch-reformierte Kirche sieht die Aufteilung wie folgt aus:

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Wir werden davon ausgehen müssen, dass der gesellschaftliche Druck auf das Kirchensteuersystem zunehmen wird. Eine Abkehr von der Kirchensteuer wird aber nur im Einvernehmen aller Landeskirchen und Diözesen möglich sein, daher wird ein solcher Schritt noch lange dauern, allerdings ist zu befürchten, dass das Kirchensteuersystem immer politisch und gesellschaftlich diskutiert wird.

Kapitalerträge und weitere Einnahmen

Die Lage an den Kapitalmärkten hat sich weiter stabilisiert. Die allgemeine politische Lage wird allerdings weiterhin zu Verwerfungen am Kapitalmarkt führten. Es lassen sich allerdings wieder festverzinsliche Wertpapiere kaufen, die eine zugesichert, akzeptable Rendite versprechen. Grundsätzlich sind auch wieder festverzinsliche Geldanlagen möglich.

Im Hinblick auf die Staatsleistungen haben sich die politischen Diskussionen etwas beruhigt. Ein sog. Ablösegesetz des Bundes ist zurückgestellt worden. Die Bundesländer haben sich dagegen ausgesprochen. Insoweit werden die Staatsleistungen zunächst weiter wie bisher gezahlt. Allerdings gilt auch hier, wie bei der Kirchensteuer, dass die gesellschaftliche Akzeptanz zunehmend schwindet.

Ausgabenentwicklung

Inflation

Zwischen 2009 und 2021 lag die durchschnittliche jährliche Inflation in Deutschland bei unter 1,2%. Aus diesem Grund waren auch die Tarifabschlüsse in den vergangenen zehn Jahren grundsätzlich moderat.

Seit 2021 nimmt die Inflation spürbar zu. Im September 2022 lag die Inflationsrate bei über 8%. Mittlerweile ist die Inflationsrate wieder auf 2% gefallen. Es ist aber davon auszugehen, dass die grundsätzliche Teuerungsrate – insbesondere im Bereich der Energiekosten - deutlich über dem Niveau der Jahren 2009 bis 2021 bleibt. Dies führt zu erheblichem Druck auf den Haushalt der Gesamtkirche. Einerseits werden die direkten Kosten steigen und gleichzeitig wird die Zuweisung an Kirchengemeinden bei anhaltender Kostensteigerung nicht ohne Inflationsausgleich erfolgen können.

Personalkosten

Steigende Inflation wird zu erheblich höheren Lohnforderungen führen, als wir dies in den vergangenen Jahren gewohnt waren. Im Bereich des öffentlichen Dienstes, der für den kirchlichen Dienst relevant ist, hat es seit 2008 durchschnittliche, jährliche Tarifsteigerungen von ca. 2,3% gegeben. Eine hohe Inflation führt zu erheblich höheren Tarifforderungen. Im Bereich der privatrechtlich angestellten Personen hat es bereits für die Jahr 2023 und 2024 eine Tarifsteigerung gegeben. Neben Zahlungen aus der sog. Inflationsausgleichsprämie erfolgt eine Steigerung der Tabellenentgelte ab März 2024 in Höhe von durchschnittlich ca. 10%. Für die Pfarrerinnen und Pfarrer, die analog zur Besoldung der Landesbeamten bezahlt werden, erfolgen reguläre Tarifsteigerungen ab Februar 2025 und liegen bei 5,5% zzgl. eines Festbetrages von 200,- €.

In den Personalkosten sind für Pfarrerinnen und Pfarrer auch die Beihilfekosten, also die anteiligen Kosten für Gesundheitsleistungen, zu berücksichtigen. Diese werden sich aufgrund weiterer medizinischer Entwicklung, deutlich steigender Pflegekosten und der allgemeinen Preissteigerung erheblich erhöhen. Dies wird derzeit durch den Aufbau entsprechender Rückstellungen abgefedert. Es bleibt abzuwarten, ob die Rückstellungen auf Dauer ausreichen werden, um die Kostensteigerungen in der Beihilfe auszugleichen.

Weitere Einflussfaktoren

Strukturrisiken

Institutionen werden in der heutigen Gesellschaft zunehmend kritisch wahrgenommen. Gerade Institutionen, die in der Vergangenheit als moralische Instanzen innerhalb der Gesellschaft wahrgenommen wurden, werden besonders kritisch betrachtet. Umso wichtiger ist es, sog. Compliance-Grundsätze im kirchlichen Handeln einzuhalten. Damit ist gemeint, dass sich die handelnden Personen und Organe an die vorgegebenen Regelungen halten und dass dieses auch kontrolliert wird. Je kleiner eine Organisation ist, desto geringer sind in der Regel die Kapazitäten und Ressourcen, die innerhalb dieser Organisation für Compliance-Aufgaben eingesetzt werden können. Die Evangelisch-reformierte Kirche kann als kleine Kirche innerhalb der EKD nur in sehr begrenztem Umfang Ressourcen für Compliance-Aufgaben bereitstellen.

Das Risiko, dass sich daraus ergibt, ist, dass die Reputation der Evangelisch-reformierten Kirche durch Regelverstöße angegriffen wird. Reputationsverlust kann neben inhaltlichen Herausforderungen unmittelbare Auswirkungen auf Mitgliederzahlen und Spendenaufkommen in den Gemeinden haben.

Die Struktur der Evangelisch-reformierten Kirche, die einen wesentlichen Teil der Verantwortung in den Kirchengemeinden belässt, führt zudem dazu, dass eine Regeltreue auf allen Ebenen faktisch nicht zu kontrollieren ist.  Zunehmende Verrechtlichung und zunehmende Dokumentationspflichten in vielen Arbeitsfeldern führen aber dazu, dass die Gefahr von Regelverletzungen erheblich gestiegen ist. Um Risiken für die ehrenamtlichen handelnden Verantwortungspersonen in Kirchengemeinden und Synodalverbänden zu minimieren, wird es notwendig sein, auf übergreifender Ebene eine personelle Mindestausstattung der Beratung und Unterstützung in den diversen rechtlichen und verwaltungstechnischen Aufgaben vorzuhalten.

Daneben wurde bereits mit der Verfassungsänderung im Jahr 2023 insoweit auf dieses Risiko reagiert, indem klargestellt wurde, dass gesetzliche Genehmigungsvorbehalte, die insbesondere in der Verfassung beschrieben sind, dazu führen, dass Willenserklärungen bis zur Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam sind. Damit sollen Kirchengemeinden und Synodalverbände besser vor unbeabsichtigten Regelverletzungen und langfristigen Schäden geschützt werden.

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Die Kirchengemeinden in der Evangelisch-reformierten Kirche sind in der Regel sehr klein.

  • 47% haben weniger als 450 Mitglieder,
  • 23% haben zwischen 451 und 900 Mitglieder,
  • 24% haben zwischen 901 und 1800 Mitglieder,
  • 11% haben zwischen 1801 und 3600 Mitglieder und
  • 5% haben über 3600 Mitglieder.

Die Kleinheit der Organisation stellt diese gerade im Hinblick auf die vielfältige Gestaltung inhaltlicher Arbeit vor große Herausforderung. Allein weil das Potential ehrenamtlich Mitarbeitender in kleineren Organisationseinheiten sehr gering ist, wird es weniger Personen geben, die bereit sind inhaltliche Arbeit mitzugestalten.

Aber auch hauptamtliche Personen können bei kleineren Gemeinden immer nur anteilig eingesetzt werden. So müssen bei kleineren Kirchengemeinden Pfarrerinnen und Pfarrer immer für mehrere Gemeinden zuständig sein. Dieses führt nicht nur zu einer höheren Arbeitsbelastung, es führt auch dazu, dass Verwaltungsaufgaben, Gremiensitzungen etc. im Verhältnis mehr Zeit in Anspruch nehmen und dies zu Lasten der inhaltlichen Arbeit geht. Dies hat auch Auswirkung auf die Mitgliederbindung.

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Die Mitgliederentwicklung gestaltet sich je nach Region und Gemeindestruktur unterschiedlich. Wir haben gesehen, dass die Zahl der Mitglieder insgesamt seit 2012 um knapp 19% zurückgegangen ist. Das Moderamen hat diese Entwicklung im Hinblick auf die gemeindliche Struktur genauer betrachtet. Soweit die Kirchengemeinden nach Größen sortiert werden, muss für den Zeitraum von 2012 bis heute festgestellt werden, dass sich aus den Zahlen kein Beleg dafür finden lässt, dass gerade die Kleinheit einer Gemeinde zu einer größeren Gemeindebindung führt.

Allerdings muss an dieser Stelle ausdrücklich festgehalten werden, dass die Gründe für die Mitgliederentwicklung in jedem Fall vielfältig und komplex sind. Nur ein Teil der Gründe lässt sich durch kirchliches Handeln beeinflussen. Die dargestellten Statistiken können allenfalls grobe Trends widerspiegeln. Die Darstellung dieser Trends ist aber wichtig, um Zukunftsdiskussionen zu versachlichen.

Nachhaltigkeit

Der Rat der EKD hat am 16. September 2022 die sog. Klimaschutzrichtlinie der EKD verabschiedet. Ziel ist es, im Bereich der Evangelischen Kirchen in Deutschland die Treibhausgasemission bis 2035 um 90% zu reduzieren und bis 2045 komplett zu beseitigen. Alle Gliedkirchen der EKD sind aufgefordert, sich dieser Richtlinie anzuschließen. Mit dem in der Frühjahressynode 2022 verabschiedeten Klimaschutzkonzept sind die o.g. Ziele auch bereits für die Evangelisch-reformierte Kirche übernommen worden. Im Klimaschutzkonzept sind einzelne Maßnahmen dargestellt, die es ermöglichen sollen, im Rahmen des Gebäudemanagements und der Gebäudesanierung die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Neben dem Verkauf von Gebäuden, die zu kirchlichen Zwecken nicht zwingend notwendig sind, ist auch die nachhaltige Sanierung von vielen Gebäuden notwendig. Dabei sind neben dem Klimaschutz bei vielen Gebäuden auch Aspekte des Denkmalschutzes und der kulturellen Bedeutung in der Region zu berücksichtigen. Es wird notwendig sein, regionale Gebäudemanagementprozesse zu begleiten und zu unterstützen. Hierzu ist es notwendig, entsprechende personelle Kapazitäten den Kirchengemeinden anzubieten.

Des Weiteren haben wir Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und Umbau von Heizsystemen in Kirchengemeinden eingerichtet, es wird ein Monitoring des Energieverbrauchs entwickelt und die Klimadaten von historischen Kirchen werden erhoben.

Es bleibt aber das Risiko, dass die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen, die gesetzten Ziele zu erreichen.

Reputationserhalt

Die kirchliche Verantwortung von gesellschaftlichen Fehlentwicklungen in der Vergangenheit wird zunehmend gesellschaftlich diskutiert. Kirche lebt als moralische Instanz auch von ihrer guten Reputation. Nur wenn Kirchen als ethisch und gesellschaftlich verantwortlich wahrgenommen werden, werden Menschen sich weiterhin durch Mitgliedschaft oder Mitarbeit in den Kirchen engagieren.

Vor diesem Hintergrund gibt es diverse Themen, die aus der Vergangenheit auch heute noch Auswirkungen auf die Reputation von Kirche haben. Zu nennen sind dabei beispielhaft:

  • Heimkinder der 50er bis 80er Jahre
  • Sexueller Missbrauch in kirchlichem Umfeld
  • Klimaverantwortung von Kirche
  • Behandlungen von Kindern in kirchlichen Kinderferienheimen in den 60er und 70er Jahren (aktuelle Diskussion).

Auf EKD-Ebene wird zunehmend die Notwendigkeit gesehen, dass Kirche die Verantwortung für diese Entwicklungen der Vergangenheit übernimmt. Hieraus entstehen mittelbare Verpflichtungen der Gliedkirchen, die in der Art und Weise und in ihrem Umfang nicht einschätzbar sind.

Beispielhaft sollen hier nur einzelne Aufgaben und Herausforderungen genannt werden:

  • Einrichtung entsprechender Stellen, die die Aufarbeitung von Handlung der Vergangenheit und die Verhinderung zukünftiger Fälle sicherstellen, z.B. im Bereich der Prävention vor sexuellem Missbrauch
  • Finanzierung von Anerkennungsleistungen
  • Aufbau von Hilfesystemen für Personen, die von negativem kirchlichem Handeln betroffen sind.

Gestaltungsmöglichkeiten und Chancen

Für uns als kleine Gliedkirche der EKD besteht ein wesentlicher Vorteil in einer flachen Hierarchie und schlanken Verwaltungsstrukturen. Wandel kann somit schnell gelingen. Innerhalb eines Jahres ist es gelungen, wesentliche gesetzliche Grundlagen für einen zukunftsgerichteten Wandel unserer Kirche zu erarbeiten. Es wird in den kommenden Jahren wichtig sein, dass wir auf allen Ebenen Strukturen schaffen, die eine zukunftsgerichtete inhaltliche Arbeit der Kirchengemeinden unterstützen und fördern. Daran werden wir in den kommenden Jahren arbeiten müssen.



Jahresabschluss 2023

Das ordentliche Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit schließt mit einem Überschuss in Höhe von 1,4 Mio. EUR und fällt um 883 TEUR positiver als geplant aus.

Die vorgelegte Ergebnisrechnung 2023 der Ev.-ref. Kirche weist ein Bilanzergebnis in Höhe von null EUR aus.

Ordentliche Erträge

Die ordentlichen Erträge im Jahr 2023 liegen mit rd. 54,6 Mio. EUR um rd. 5,9 Mio. EUR über dem Planansatz.

Das tatsächliche Ergebnis fiel aus mehreren Gründen besser aus, als in der Haushaltsplanung angenommen:

  • Die Erträge aus kirchlicher / diakonischer Tätigkeit sind in Höhe von 1,8 Mio. EUR entstanden und liegen dabei um 878 TEUR über dem Planansatz. Dies ist vorrangig auf die Überführung des Jahresüberschusses des Sonderhaushaltes Bau in den Kernhaushalt der Landeskirche (rd. 489 TEUR) und der Mehrerträge z.B. aus der Erstattung von Personalkosten der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) (rd. 315 TEUR) zurückzuführen.
  • Die Erträge aus Kirchensteuern und Zuweisungen fielen um rd. 3,8 Mio. EUR höher aus als geplant. Ursächlich sind die vorsichtig geplanten Erträge. Entgegen der Erwartung kam es im Jahr 2023 aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation zu keinem signifikanten Rückgang des Kirchensteueraufkommens. In den Erträgen aus Kirchensteuern und Zuweisungen sind Pfarrkassenüberschüsse von rd. 2,0 Mio. EUR enthalten. Diese liegen um rd. 551 TEUR über dem Planansatz, da einige Kirchengemeinden ihre Pfarrkassenbeiträge für 2022 erst im Haushaltsjahr 2023 geleistet haben.[1]

Ordentliche Aufwendungen

Die Haushaltsplanung sah ordentliche Aufwendungen in Höhe von rd. 48,4 Mio. EUR vor. Tatsächlich wurden ordentliche Aufwendungen in Höhe von rd. 53,1 Mio. EUR und somit rd. 4,7 Mio. EUR mehr geleistet.

Maßgeblich für diese Abweichung sind folgende Mehrausgaben:

  • Bereits vor Erstellung des Jahresabschlusses wurden erhebliche Teile des Überschusses verwendet, indem es Zuführungen in Höhe von insgesamt 3,0 Mio. € zum Vermögen der Gemeindestiftung und der Versorgungstiftung gab.
  • Es wurde eine Immobilie erworben, die dem Diakonischen Werk für die Arbeit der Familienferienstätte Blinkfüer zur Verfügung gestellt wurde.
  • Die Personalaufwendungen übersteigen den Planansatz in Höhe von 1,5 Mio. €. Die Mehraufwendungen resultieren unter anderem aus den tariflich beschlossenen Zahlungen des Inflationsausgleichsgeldes (247.000,- €). Zudem sind hier die Personalkosten enthalten, die mit anderen Einrichtungen verrechnet werden (1,2 Mio. €).

Demgegenüber liegen die Sach- und Dienstaufwendungen um rd. 782.00,- € unter dem Planansatz von rd. 3,6 Mio. €. Die Unterschreitung ist auf mehrere Positionen zurückzuführen. Die höchsten Abweichungen resultieren aus Minderausgaben bei den Positionen Reisekosten, Dokumentenmanagement, Aus- und Fortbildung, Honorare, Geschäftsbedarf und Porto.

Bilanzergebnis

Die Bilanzsumme betrug zum 31. Dezember 2023 insgesamt 362,4 Mio. € und damit gut 6 Mio. € mehr als im Vorjahr.

Nach dem Haushaltsrecht müssen Rücklagen sowie Rückstellungen durch realisierbares Vermögen gedeckt sein. Den Rücklagen in Höhe von 22,8 € und den Rückstellungen in Höhe von 223,8 € standen zum 31. Dezember 2023 gemäß der Übersicht ein realisierbares Vermögen[2] in Höhe von 330,6 € gegenüber.

Die Differenz zwischen der Bilanzsumme und dem realisierbarem vermögen ergibt sich insbesondere daraus, dass in unserer Bilanz auch sog. „nicht-realisierbares Vermögen“ aufgeführt wird. Dies sind vor allem Gebäude, die aufgrund ihrer Nutzung oder ihres besonderen Bedeutungscharakters für die Evangelisch-reformierte Kirche nicht verkauft werden können.

Ergebnisse der Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung wurde sowohl vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gesamtkirche als auch vom Oberrechnungsamt der EKD durchgeführt. Die ausführlichen Prüfungsberichte liegen der Gesamtsynode vor.

Beide Rechnungsprüfungen empfehlen die Entlastung.

Prüfungsausschuss der Gesamtsynode

Der Prüfungsausschuss der Gesamtsynode hat insbesondere folgende Einzelpläne geprüft:

  • 01 Gesamtsynode – Moderamen – Ausschüsse Kostenstellen 110, 120 und 141 bis 159,
  • EP 95 Verrechnungskonten,
  • EP 32 Jugendarbeit,
  • Familienferienstätte Blinkfüer.

Ferner wurde eine Kassenbestandsaufnahme durchgeführt.

Der Ausschuss hat im Rahmen der Prüfung insbesondere darauf hingewiesen, dass in sowohl die Buchungstexte, als auch die Belege teilweise nicht aussagekräftig genug sind und es ergänzender Erläuterung bedarf, um die Zusammenhänge und die Korrektheit nachprüfen zu können.

Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, insbesondere auf Belegen handschriftlich weitere Erläuterungen vorzunehmen (z.B. Bewirtungsanlass, bewirtete Personen, Zweck einer Reise etc.). Bei Buchungstexten wird empfohlen, ggf. den entsprechenden Zahlungsgrund (Moderamensbeschluss Nr. ….) hinzuzufügen. Bei Fehlbuchungen wird darum gebeten, den Grund der Fehlbuchung (Versehen, falsches Sachkonto, Erstattung o. Ä.) aufzunehmen.

Die genannten Prüfungsbemerkungen sind in der Kirchenverwaltung aufgenommen worden und werden in der künftigen Haushaltsführung berücksichtigt.

Oberrechnungsamt der EKD

Auch das Oberrechnungsamt der EKD hat den Haushalt und die Haushaltsführung intensiv geprüft.

Das Oberrechnungsamt hat neben der grundsätzlichen Prüfung in diesem Jahr insbesondere den Bereich der Versorgung von Ruheständlern und die Baumittelvergabe betrachtet.

Das Oberrechnungsamt hat keine kritischen Feststellungen zur Prüfung gibt aber mehrere Hinweise:

Hinsichtlich der Finanzdeckung von Rücklagen und Rückstellungen weist das Oberrechnungsamt darauf hin, dass das Landeskirchenamt in seiner Betrachtung der Deckung Vermögenspositionen von Sonderhaushalten als realisierbares Vermögen einbezieht, insbesondere den Sonderhaushalt der Versorgungsstiftung. Oberrechnungsamt und Landeskirchenamt vertreten diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen. Würde man die Sonderhaushalte, die gerade zur Deckung der Rückstellungen eingerichtet worden sind, nicht als realisierbares Vermögen zur Finanzdeckung der Rücklagen und Rückstellungen einbeziehen, dann wäre eine vollständige Finanzdeckung nicht gegeben. Das Oberrechnungsamt empfiehlt, um eine haushaltsrechtliche Konformität zu gewährleisten, den Begriff des „realisierbaren Vermögens“ in der Haushaltsordnung zu definieren.

Im Bereich der Versorgung stellt das Oberrechnungsamt eine angemessene fachliche Betreuung der Versorgungsprozesse durch das Landeskirchenamt fest. Es rät aber dazu, die Prozessabläufe zukünftig zu dokumentieren. Über ihre zwei Versorgungssäulen (Verka und Versorgungsstiftung) wird hinsichtlich der Versorgungsrückstellungen ein Deckungsgrad von 95,7 % erreicht, was im Gesamt-EKD-Vergleich (63,0 %) eine außerordentlich gute Absicherung darstellt. Gleichwohl weist das Oberrechnungsamt darauf hin, dass auch bei einer weiteren Reduzierung der Pfarrstellen die finanzielle Belastung durch die Versorgung weiter wachsen wird. Daher sollten Maßnahmen zur Reduktion öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse weiter geprüft werden.

Im Hinblick auf das Verfahren zu Baumittelzuweisung wird festgestellt, dass sich mit der Einführung der neuen Verwaltungsvorschrift das Verfahren zur Bearbeitung und Bewilligung von Anträgen auf Bezuschussung von Bauvorhaben in KG und SV deutlich verbessert hat. Die Verwaltungsvorschrift beinhaltet zahlreiche Aspekte und Parameter, die die Gesamtstrategie im Bereich des Gebäudemanagements befördern. Allerdings wird angeregt, das Verfahren zu evaluieren und im Bereich der Verwendungsnachweisprüfung nach zu justieren.

Neben der Finanzbuchhaltung der Gesamtkirche die den Kernhaushalt sowie die übrigen Sonderhaushalte betreut, besteht für den Sonderhaushalt des Diakonischen Werkes eine weitere, eigenständige Buchhaltung. Das Oberrechnungsamt hat hierzu eine interne Beratung und Diskussion empfohlen. Mit Blick auf verschiedene denkbare Synergien, der Optimierung von Prozessen, dem Vermeiden von Doppelstrukturen und insbesondere der effektiveren Nutzung von (Personal-) Ressourcen bei gleichzeitig rückläufigen Finanzmitteln, hat das ORA entsprechende Fusionsüberlegungen zu bedenken gegeben.

Das Landeskirchenamt wird die genannten Hinweise in die Überlegungen zur Fortentwicklung der Buchhaltung einbeziehen.

Aktuelle Finanz- und Vermögenssituation

Die aktuelle Finanzsituation der Evangelisch-reformierten Kirche ist insgesamt noch stabil, was insbesondere an der guten Vermögenssituation liegt. Allerdings ist festzustellen, dass wir nach langjährigen, jährlichen Mehreinnahmen bei der Kirchensteuer im laufenden Jahr einen leichten Rückgang von 2-3% der Kirchensteuer haben. Dies ist ein Trend, der in allen EKD-Gliedkirchen zu erkennen ist. Daher wird angenommen, dass mittlerweile die Trendwende im Hinblick auf die Kirchensteuereinnahmen begonnen hat.

Die Vermögenslage ist aktuell stabil. Die Evangelisch-reformierte Kirche hat ein Vermögen von insgesamt 302.423.835,53 €. Hinzu kommt Treuhandvermögen aus der Sammelanlage in Höhe von 45.915.449,42 €.

In dem Vermögen der Evangelisch-reformierten Kirche sind auch das Sondervermögen der Gemeindestiftung (49.270.340,73 €) und der 49.270.340, Versorgungsstiftung (89.089.849,38 €) eingerechnet. Beides sind unselbstständige Stiftungen, die von der Evangelisch-reformierten Kirche als Sondervermögen zu bestimmten Zwecken gegründet worden sind. Mit der Gemeindestiftung soll neben der Kirchensteuer eine weitere Säule der Unterstützung der Kirchengemeinden geschaffen werden und mit der Versorgungsstiftung wurde eine weitere Säule der Absicherung der Versorgung und perspektivisch evtl. auch der Besoldung von Pfarrpersonal geschaffen.

Das Gesamtvermögen der Evangelisch-reformierten Kirche ist in unterschiedliche Anlagearten aufgeteilt. Moderamen der Gesamtsynode und Finanzausschuss haben Maximalquoten für einzelne Anlagearten festgelegt und überprüfen diese Entscheidung regelmäßig.

Aktuell sind etwa 50% des Vermögens in festverzinslichen Anleihen und Renten, 20% in unbebauten Grundstücken und 17% in Aktien angelegt.

Die Kapitalanlagen sind in verschiedenen Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten breit gestreut, so dass eine hohe Risikostreuung gegeben ist.

Bei der Vermögensanlage orientieren wir uns an den Nachhaltigkeitskriterien des Arbeitskreises kirchlicher Investoren (AKI). Sämtliche Spezialfonds entsprechen den Nachhaltigkeitskriterien nach Art. 8 der EU-Offenlegungsverordnung.

Ebenso entspricht unser Sondervermögen bei der Versorgungskasse VERKA den Nachhaltigkeitskriterien des Arbeitskreises kirchlicher Investoren.

Im Vermögen eingebunden sind auch Beteiligungen an einzelnen Unternehmen. Diese haben bilanziell einen Gesamtwert von 964.797,60 Mio €. Es handelt sich um Beteiligungen bei Oikocredit, der Comramo, der Evangelischen Bank und der KD Bank.  

Ziele der Haushaltsplanung

Die Haushaltsordnung sieht vor, dass im Finanzbericht auch die wesentlichen inhaltlichen Ziele benannt werden. Im kirchlichen Bereich sind Ziele nicht frei wählbar.

„Kirchenleitendes Handeln ist am Auftrag der Kirche orientiert und nicht an ihrer Selbsterhaltung. Die Aufgabe evangelischer Kirchenleitung beschränkt sich deshalb nicht auf die Verwaltung des Bestehenden, sondern gilt der Gestaltung des Bevorstehenden.“

Wolfgang Huber, ehemaliger Ratsvorsitzender der EKD, 2005

Grundsätzliches Ziel ist demnach die Verwirklichung des kirchlichen Auftrags, wie er bekenntnismäßig und in der Kirchenverfassung festgelegt ist. Im Verständnis der Ordnungen der Evangelisch-reformierten Kirche bildet sich die Gesamtkirche aus der synodalen Gemeinschaft der einzelnen Kirchengemeinden. Insoweit ist es vorrangiges Ziel der Gesamtkirche die Kirchengemeinden in die Lage zu versetzen, ihren Auftrag erfüllen zu können.

Zur besseren Steuerung hat das Moderamen der Gesamtsynode den Haushalt in Budgets eingeteilt, um die Inhalte im Rahmen dieser Budgets besser steuern zu können.

Budget Anteil am Haushalt Inhalt und Ziele
Kirchenleitung (Gremien etc.) 1% Umfasst sind mit diesem Budget die kirchenleitenden Gremien, wie Gesamtsynode, Moderamen und Ausschüsse.

Ziel des Budgets ist es die Arbeit der Entscheidungsgremien sicherzustellen und somit die Handlungsfähigkeit der Gesamtkirche zu gewährleisten.

Verkündigung und Seelsorge 30% Umfasst sind die Kosten für aktive Pfarrstellen und kirchliche Dienste, wie Jugend- und Frauenarbeit, Kirchenmusik, Ökumene, Prediger im Ehrenamt etc.
Kirchenamt 10% Umfasst von diesem Budget ist die Arbeit des Landeskirchenamtes.

Ziel des Landeskirchenamtes ist einerseits die Rechtskonformität des Handelns aller Ebenen der evangelisch-reformierten Kirche sicherzustellen und andererseits die Kirchengemeinden und Synodalverbände zu stärken, indem sie durch Angebote des Landeskirchenamtes (Arbeitssicherheit, Liegenschafts- und Personalverwaltung, Steuerfrage, Kilmaschutz etc.) in Aufgabenbereichen, die wenig Gestaltungsspielräume bieten, entlastet werden, um somit Freiräume für inhaltliche Arbeit zu schaffen.

Versorgung 16% Dieses Budget umfasst die Versorgungsabsicherung aller Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dies sind insbesondere Pfarrerinnen und Pfarrer.

Ziel dieses Budget ist es, dauerhaft die rechtliche Verpflichtung gegenüber Pfarrpersonen u.a. sicherzustellen und künftige Haushalte nicht mit Zahlungsverpflichtungen zu belasten, die aus heutigen oder vergangenen Entscheidungen entstanden sind.

Bau 4% Dieses Budget umfasst insbesondere die Zuschüsse, die die Gesamtkirche für Baumaßnahmen zahlt.

Grundsätzlich sind die Körperschaften, in deren Eigentum die Gebäude stehen, für die Instandhaltung und Sanierung dieser Gebäude zuständig. Allerdings sind dies immer besonders hohe Kosten. Insoweit steht es auch im gesamtkirchlichen Interesse, dass

§  die notwenigen Gebäude vorhanden sind, um den kirchlichen Auftrag zu erfüllen und

§  entsprechend dem Staatsvertrag mit dem Land Niedersachsen (Loccumer vertrag) die Kulturdenkmäler in unserem Besitz in einem angemessenen Zustand erhalten bleiben.

Um diese Ziele zu erhalten zahlt die Gesamtkirche unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für Baumaßnahmen.

Leistungen an Dritte 7% Diese Kosten umfassen die Umlagen an die verschiedenen Verbünde in die die Evangelisch-reformierte Kirche eingebunden ist, dies sind insbesondere

§ die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD),

§ die Union Evangelischer Kirchen (UEK),

§ die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen sowie die

§ Missionswerke (Vereinte Evangelische Mission, Norddeutsche Mission).

Die Einbindung in diese verschiedenen Verbünde hilft, die Kräfte mit den jeweiligen Partnern zu bündeln und somit Aufgaben wahrzunehmen, die alleine nicht zu erfüllen wären.

Die EKD stellt in vielen Bereichen einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Kirchen sicher, etwa im Bereich GEMA, Arbeitssicherheit, GEMA, Datenschutz etc. Zudem bündelt sie die politische Interesse Vertretung auf Bundesebene.

Vergleichbare Aufgaben nimmt die Konföderation auf Landesebene wahr, etwa im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (Evangelischer Kirchenfunk, Basis.Kirche…), der besonderen Seelsorgearbeit und der Erwachsenenbildung.

Über die Missionswerke wird der Verfassungsgemäße Auftrag der Weltmission sichergestellt.

Direktleistungen an Gemeinden 12% In unterschiedlichen Bereichen werden Kirchengemeinden und Synodalverbände durch die Übernahme von Kosten oder durch direkte Zuschüsse unterstützt. Dies ist z.B. die Übernahme der Versicherungskosten, Bereitstellung von Software (Friedhofswesen und Buchhaltung), Zuschüsse für Klimaschutzmaßnahmen etc.

Ziel dieser Ausgaben ist es, sicherzustellen, dass in bestimmten Aufgabenbereichen Kirchengemeinden grundsätzliche Aufgaben erbringen können und dies nicht an zu hohen Kosten scheitert.

Finanzverwaltung 18% Dieses Budget umfasst einerseits die Einnahme der Kirchensteuer und andererseits auf der Ausgabenseite insbesondere die Abschreibungen für Vermögensgegenstände, die Kosten der Versorgungssicherung und die Zuführung zur Gemeindestiftung.

Abschreibungen lassen erkennen, welche Rücklagen gebildet werden müssen, um das Vermögen dauerhaft zu erhalten. Insoweit ist es insbesondere das Ziel dieses Budget die notwendigen Rücklagen zu bilden und Zukunftssicherung zu gewährleisten.

Diakonie 3% Dieses Budget umfasst die Zuweisungen an das Diakonische Werk.

Diakonische Arbeit erfolgt im Selbstverständnis der Evangelisch-reformierten Kirche in erheblichem Maße in den Kirchengemeinden. Das Diakonische befähigt die Kirchengemeinden und Synodalverbände diese Aufgabe durchzuführen und zu gestalten. Um diese in Form von Beratung und Zuschüssen sicherzustellen, wird dem Diakonischen Werk ein entsprechendes Budget zur Verfügung gestellt.

Die Zieldefinition erfolgt in diesem Finanzbericht zum ersten Mal und ist daher noch recht rudimentär. Für die kommenden Haushaltspläne ist vorgesehen, entsprechende Zielbeschreibungen bis auf Kostenstellenebene herunter zu brechen.

Hauhsaltsplan 2025

Der jetzt vorliegende Haushalt ist im Wesentlichen eine Fortschreibung des bisherigen Haushaltsplans.

Es hat diverse Anpassungen an die Ist-Ausgaben der vergangenen Jahre gegeben. Im Bereich der Personalkosten sind die Tarifanpassungen aufgenommen worden. Ferner wurden angekündigte Preiserhöhungen bei Energiekosten berücksichtigt.

Darüber hinaus sind einzelne zusätzliche Ausgaben eingeplant worden, die bestimmten Zwecken dienen:

  • Es ist die Möglichkeit aufgenommen theologische Mitarbeitende im Rahmen multiprofessioneller Teams im Rahmen von Erprobungen einzustellen (2110 6038).
  • Im Landeskirchenamt gibt es eine Erweiterung des Personals in der Finanzabteilung, weil wir die Finanzbuchhaltung für die Weltgemeinschaft reformierter Kirchen und für die Stiftung Johannes a Lasco Bibliothek übernehmen. Im Gegenzug wird die bisherige Förderung der beiden Institutionen um jeweils 45.000,-, insgesamt also 90.000,- € gekürzt. Damit erreichen wir durch eine Personalerweiterung eine Kompetenzerweiterung in der Finanzabteilung, ohne dass der Haushalt zusätzlich belastet wird. Gleichzeitig wird die ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung in der Weltgemeinschaft nd der Johannes a Lasco Bibliothek sichergestellt.
  • Die Evangelische Erwachsenenbildung Ostfriesland haben wir insgesamt in die Verantwortung der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen übergeben, so dass wir diese Kosten nur noch über die Umlage an die Konföderation und nicht mehr aus unserem eigenen Haushalt finanzieren (Kst 6467).
  • Es ist zudem beabsichtigt, einen regelmäßigen Austausch der Pfarrerinnen und Pfarrer in den ersten Amtsjahren zur Reflexion des beruflichen Selbstverständnisses sicherzustellen. Hierfür sind entsprechende Kosten berücksichtigt (1130 6821).
  • Bei der Norddeutschen Mission gibt es eine Anpassung des Beitrags aufgrund gestiegener Kosten (6420 6546).
  • Anpassungen mussten auch bei den Versicherungskosten aufgrund steigender Beiträge vorgenommen werden. (KSt. 6500)

Es ist festzustellen, dass in diesem Jahr erstmalig seit etwa 15 Jahren in der Haushaltsplanung die ursprünglich angemeldeten Mittelanforderungen in einer zweiten Runde priorisiert und an die Einnahmeerwartungen angepasst werden mussten. Für neue Mittelanmeldungen musste ein Reduzierungsvorschlag angemeldet werden. Dies ist umfassend gelungen.

Insgesamt legt Ihnen das Moderamen heute einen Haushalt vor, der die gesamtwirtschaftliche Lage berücksichtigt, aber gleichzeitig sicherstellt, dass in den Gemeinden weiterhin die Arbeit – insbesondere Verkündigung und Seelsorge – wie bisher sichergestellt ist.


[1] Nach Ansicht des ORA handelt es sich bei den Pfarrkassenbeiträgen für 2022 um periodenfremde Erträge. Das ORA bittet künftig die periodenfremden Erträge unter den sonstigen ordentlichen Erträgen auszuweisen.


[2] zur Fragestellung der Definition des realisierbaren Vermögens s.u. „Ergebnisse der Rechnungsprüfung“