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von Manuela Feldmann

Baustein 4 Beschwerdewege

Umgang mit Kritik und Beschwerden

Es geht in diesem Baustein noch nicht um den konkreten Umgang mit Hinweisen sexualisierte Gewalt.

Ziel dieses Bausteins ist es vielmehr in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen eine kritikfreundliche Atmosphäre zu schaffen. Nur in einer solchen Atmosphäre wird im Ernstfall die Bereitschaft bestehen, auch Vorfälle sexualisierter Gewalt zu melden.

In Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen kommen viele unterschiedliche Menschen zusammen. Auch wenn wir uns alle die größte Mühe geben, kann es vorkommen, dass bei Nutzer*innen kirchlicher Angebote Unzufriedenheit entsteht und diese auch geäußert wird. Allerdings gibt es Menschen, die Schwierigkeiten haben, sich für Ihre Bedürfnisse einzusetzen und daran sollten wir unser Handeln orientieren.

Ein klar definierter Umgang mit Kritik und Beschwerden schafft Vertrauen, Mut und Handlungssicherheit.

In einer guten Atmosphäre werden Beschwerden als Anregung gesehen, die dazu beitragen, dass wir genauer hinschauen und uns reflektieren. Konstruktive Kritik kann uns darauf aufmerksam machen, dass Veränderungen vielleicht nötig sind. Daher ist es unerlässlich, alle Beschwerden ernst- und anzunehmen und offen damit umzugehen.

Natürlich gelten Beschwerdeverfahren für alle. Einen besonderen Stellenwert haben sie allerdings bei der Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen.

Beschwerden von Kindern und Jugendlichen müssen als Anregungen verstanden werden, die uns dabei helfen, unsere Arbeit mit ihnen weiterzuentwickeln.

Kinder und Jugendliche werden durch ein offenes und wertschätzendes Beschwerdeverfahren ermutigt, ihre Sicht auf Situationen zu schildern. Dies wiederum kann sie stärken, sich auch dann zu äußern, wenn sie sexuelle Übergriffe erleben.

Wichtig sind Kommunikation und Transparenz, damit Menschen darauf vertrauen, dass mit ihrer Kritik und ihren Beschwerden sorgsam umgegangen wird.

Innerhalb der Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen sollten ein bis zwei Personen gefunden werden, die Kritik und Beschwerden entgegennehmen. Dies können entweder Mitglieder des Kirchenrats/Presbyterium oder von diesem beauftragte Personen sein. Diese Personen sollten allen Nutzerinnen und Nutzern der kirchlichen Angebote bekannt sein.

Dieser Baustein gilt nicht für Meldungen. Meldungen sexualisierter Gewalt sind weder Kritik noch Beschwerden. In diesen Fällen gilt das Gewaltschutzgesetz der Evangelisch-reformierten Kirche und der sich daraus ergebende Interventionsleitfaden.

Meldungen sexualisierter Gewalt sind zwingend an die Meldestelle unserer Landeskirche zu melden. Dies kann direkt oder über eine Vertrauensperson der Gemeinde z.B. aus dem Kirchenrat geschehen. Es gibt aber ausdrücklich keine Hierarchien, die eingehalten werden müssen.

Fachstelle sexualisierte Gewalt

meldestelle@reformiert.de

04919198199

Bei Unsicherheiten, ob eine Meldepflicht besteht, können Sie sich bei der Ansprechstelle vertraulich beraten lassen.

Bitte vermitteln Sie in Ihrer Gemeinde deutlich, dass sich von sexualisierter Gewalt Betroffene und Menschen, die etwas wahrgenommen haben, auch direkt an die Ansprechstelle wenden können.

Ansprechstelle der Evangelisch-reformierten Kirche:

Ansprechstelle@reformiert.de

0491 9198 195

und vermitteln Sie ebenfalls, dass es eine unabhängige Beratungsstelle gibt, an die sich alle unverbindlich wenden können.

Startseite - Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch (hilfe-portal-missbrauch.de)

Ziele

Der Umgang mit Kritik und Beschwerden in der Kirchengemeinde/kirchlichen Einrichtung …

… ist allen bekannt und niedrigschwellig.

… lädt dazu ein, Anregungen und Rückmeldungen zu geben.

… stärkt besonders Kinder und Jugendliche, sich zu äußern.

… gibt Sicherheit, dass Kritik, Ängste und Sorgen gehört und mit der notwendigen Ernsthaftigkeit behandelt werden.


Personen, die Beschwerden aufnehmen:

- sind allen bekannt,

- sind offen für Kritik und

- reagieren besonnen

Hilfreiche Fragen

1. Wer nimmt bei uns Kritik und Beschwerden entgegen?

2. Wie sind die Zugangswege (Mail, Telefon, Formulare, Postweg, Kummerkasten oder persönlich)?

3. Wie kann sichergestellt werden, dass Beschwerden anonym und sanktionsfrei eingereicht werden?

4. Wie wird unser Umgang mit Kritik und Beschwerden bekannt gemacht?

5. Wie werden Kritik und Beschwerden festgehalten und bearbeitet?

6. Wie gewährleisten wir eine möglichst zeitnahe Rückmeldung, sofern sie gewünscht ist?

7. Nehmen wir Rückmeldungen ernst, auch wenn sie unangenehm sind und unser Handeln in Frage stellen?

8. Wie machen wir deutlich, wenn sich aus Beschwerden Veränderungen ergeben, wie zeigen wir die Umsetzung.

Gleichen Sie Ihre Überlegungen mit den entsprechenden Teilen (z.B. 2.3) Ihrer Risiko- und Potentialanalyse ab.