Grundsatz
Das Moderamen ist die ständige Vertretung der Synode, sofern diese nicht versammelt ist. Es vertritt den Synodalverband nach außen.
Aus diesem Grund ist das Moderamen befugt, an Stelle der Synode dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Solche Beschlüsse müssen von der Synoda nachträglich bestätigt werden. Erfolgt eine Bestätigung nicht, sind die Beschlüsse möglichst zurück zu nehmen.
Zusammensetzung Moderamens der Synode
Das Moderamen der Synode besteht aus dem oder der Präses, dessen oder deren Stellvertreter oder Stellvertreterin sowie drei Beisitzern oder Beisitzerinnen. Präses und Stellvertretung müssen eine Pfarrstelle innehaben. Unter den Beisitzern oder Beisitzerinnen darf höchstens ein Pfarrer oder eine Pfarrerin sein
Die Mitglieder werden von der Synode aus ihren Mitgliedern gewählt.
Aufgaben des Moderamens der Synode
Die Aufgaben des Moderamens der Synode ergeben sich aus § 60 der Kirchenverfassung.