Die Visitation ist die kirchliche Form der Qualitätssicherung und Beratung. Das Wort kommt von dem lateinischen „visitare“ und bedeutet besuchen.
Bei einer Visitation kommt die Visitationskommission der zuständigen Synode zu Besuch in die Kirchengemeinde und erlebt dabei unterschiedliche Orte des Gemeindelebens. Voraussetzung für eine Visitation ist das Erstellen des vorbereitenden Visitationsberichts durch die Gemeinde, in dem Daten und Fakten des Gemeindelebens für die Kommission zusammengetragen werden. Dafür gibt es eine digitale Vorlage, die im Landeskirchenamt angefordert werden kann. In der Regel soll eine Visitation der Kirchengemeinde alle acht Jahre stattfinden. Eine Kirchengemeinde kann aber auch eine Visitation erbitten.
Eine Visitation ist eine gute Chance für die Kirchengemeinde und damit den Kirchenrat/das Presbyterium, über die gemeindliche Arbeit und das gemeindliche Leben mit einer neutralen Kommission ins Gespräch zu kommen. Die Besuche können neue Impulse setzen, Bewährtes positiv bestärken und Defizite benennen. Abschließend verfasst der Präses einen Visitationsbericht.
Form und Inhalt der Visitation ist im Kirchengesetz über die Ordnung der Visitation in der Evangelisch-reformierten Kirche (Visitationsordnung) sowie in den dazu gehörenden Ausführungsbestimmung beschrieben.