Amtshandlungen (auch Kasualien genannt) sind auf Antrag einzelner Personen stattfindende Gottesdienste aus besonderem Anlass wie bspw.
- die Taufe,
- die Trauung
- die Konfirmation oder
- die Bestattung.
Solche Gottesdienste werden auch Stationsgottesdienste genannt, weil sie im Leben des Kirchenmitglieds als kirchliche wie öffentliche lnitiationsrituale wichtige Wendepunkte markieren (sog. rites de passage). Für die jeweilige Amtshandlung ist eine kirchliche Amtsperson zuständig. die diese liturgisch vollzieht.