Die Seite beschreibt die notwendigen Schritte, die Kirchengemeinden beachten müssen, wenn sie Bauvorhaben planen.
Rechtsrahmen
Verantwortung
Kirchengemeinden und Synodalverbände verwalten ihre Angelegenheit selbst. Sie sind Eigentümer ihrer Gebäude. Dies führt auch dazu, dass Kirchengemeinden und Synodalverbände für die Unterhaltung und Erhaltung der Gebäude Verantwortung tragen. Sanierungen, Modernisierungen, Umbau oder Ausbau von Gebäuden obliegt somit der jeweiligen Körperschaft, die Eigentümerin des jeweiligen Gebäudes ist.