Baumaßnahmen sind gründlich vorzubereiten und zu planen. Dafür ist zunächst das Planungsziel zu formulieren: Was will ich mit der geplanten Baumaßnahme erreichen? Es ist erforderlich eine Nutzungskonzept zu erstellen. Dazu gehört das Ermitteln von aktuellen und zukünftigen Bedarfen.
Dann ist zu klären, wer zur Erreichung des Planungsziels die Planung durchführen kann und soll (13.810 Baumittelzuweisung).
Es ist ratsam, schon bei der Formulierung des Planungsziels die Bauberatung des Landeskirchenamtes in Anspruch zu nehmen. Dann kann gemeinsam geklärt werden, wer an der Planung beteiligt werden muss und wie diese realisiert werden kann. Bei größeren Bauvorhaben müssen in der Regel Architekten beauftragt werden. Hierbei ist wichtig, die für die Planung entstehenden Kosten vor einer Auftragserteilung zu klären. Der erste Teil der Bauplanung soll mit einer Baubeschreibung, mit zeichnerischen Darstellungen und mit einer Kostenschätzung abschließen. Nach Klärung der Finanzierung der Baumaßnahme werden die Planungsleistungen fortgesetzt, die auch die Bauleitung des Bauvorhabens beinhalten.
Bei der Bauplanung sind das öffentliche Baurecht nach den Länderbauordnungen, die Regelungen der Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche, die Klimaschutzziele, sowie die Standards für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen zu beachten.