Vor jeder Baumaßnahme ist nach der erfolgten Kostenschätzung oder Kostenberechnung die Finanzierung zu klären. Grundsätzlich werden die Baumaßnahmen in den Kirchengemeinden durch die eigenen Haushaltsmittel finanziert. Dabei können auch unter Beachtung des Haushaltsrechts Rücklagen in Anspruch genommen werden. Durch Spendenaufrufe und Fundraising besteht die Möglichkeit, die Finanzierungsmittel aufzustocken. Für bestimmte Baumaßnahmen, zum Beispiel in der Denkmalpflege, können auch staatliche Mittel oder Mittel von entsprechenden Stiftungen eingeworben werden. Dabei ist zu beachten, dass vor dem Einwerben von Zuschüssen und der Erteilung einer Bewilligung bis auf die Planung nicht mit der Baumaßnahme begonnen werden darf. Für die Antragstellungen sind in der Regel Formblätter zu verwenden und Finanzierungspläne beizufügen. Aus dem Haushalt der Gesamtkirche können über das Landeskirchenamt Baubeihilfen beantragt werden. Die Beantragung erfolgt formlos nach den Kriterien der Verwaltungsvorschrift zur Bearbeitung von Anträgen auf Bezuschussung von Bauvorhaben in Kirchengemeinden und Synodalverbänden.