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von Maria Marwede

Zuschüsse, Erstattungen, Förderungen

Zuschüsse, Erstattungen, Förderungen für Baumaßnahmen können in folgenden Formen beantragt werden:

Baubeihilfe für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Gemeindearbeit (Kirchen und Gemeindehäuser):

Die Baubeihilfe kann ein Bestandteil der „Finanzierung von Bauvorhaben“ sein, wenn die Gebäude im Vermögen der Kirchenkasse liegen (Dotation: Kirchenkasse). Auskunft über die Dotation erteilt die Abteilung Gemeinde- und Synodalverbandsangelegenheiten, Versicherungen, Friedhöfe

Erstattungen für Baumaßnahmen an Dienstwohnungen der Kirchengemeinde:

Erstattungsmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit Abteilung Bauwesen und nach formloser Antragstellung. Vor Beginn der Maßnahme muss die Genehmigung durch das Moderamen der Gesamtsynode vorliegen. Erstattet werden Baumaßnahmen an Pfarrhäusern oder Wohnungen im Pfarrvermögen der Kirchengemeinde (Dotation: Pfarrkasse). Auskunft über die Dotation erteilt die Abteilung Gemeinde- und Synodalverbandsangelegenheiten, Versicherungen, Friedhöfee

Drittmittel – Förderungen für Baumaßnahmen durch Dritte, wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine, Förderungen des Bundes, des Landes oder EU-Förderungen:

Beratung zu den Förderprogrammen macht Abteilung Bauwesen. Die Antragstellung, Dokumentation und Begleitung für die gebenden Institutionen, im Zuge der Maßnahmen sind durch die Kirchengemeinden zu organisieren und können auch beauftragt werden.