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von Insa Agena

Denkmalschutz

Bauberatung Denkmalschutz

Die meisten Kirchengebäude in unseren Kirchengemeinden sind Baudenkmale und unterliegen einem besonderen Schutz. In der Regel sind Gebäude mit einem Alter von mehr als 100 Jahren Baudenkmale. Es können jedoch auch Gebäude mit einem Alter von 50 Jahren schon Baudenkmal sein, wenn sie ein besonderes Werk der Baukunst darstellen, zum Beispiel neuere Kirchengebäude. Daher ist vor der Durchführung von Baumaßnahmen an Gebäuden zunächst zu prüfen, ob sie ein Baudenkmal sind.

Der Denkmalschutz ist in den Bundesländern jeweils durch eigene Denkmalschutzgesetze geregelt. In Niedersachsen ist es das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz. Für die kirchliche Denkmalpflege gilt dieses in Verbindung mit dem Vertrag der Evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen mit dem Land Niedersachsen (Loccumer Vertrag). Darin haben sich die Kirchen gegenüber dem Land Niedersachsen verpflichtet, die Denkmalpflege für die Gebäude in ihrem Bereich selbst wahrzunehmen und über geplante Maßnahmen das Land zu informieren. Die kirchliche Denkmalpflege ist in der Evangelisch-reformierten Kirche bei der Bauabteilung des Landeskirchenamtes angesiedelt. Daher ist bei Maßnahmen an Baudenkmalen immer die Bauabteilung des Landeskirchenamtes zu informieren und zu beteiligen, um die notwendige Absprache und Koordination mit dem zuständigen Landesamt für Denkmalpflege durchzuführen. In den übrigen Bundesländern ist das jeweilige Denkmalschutzgesetz zu beachten.