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von Insa Agena

Diakonischen Werk der Evangelisch-reformierten Kirche

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Strukturdiagramm

Das Diakonische Werk der Evangelisch-reformierten Kirche ist rechtlich nichtselbständiges Werk der Evangelisch-reformierten Kirche. Es wird geleitet durch die Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche und in deren Auftrag durch einen elfköpfigen Diakonieausschuss.

Dem Diakonieausschuss steht zur Durchführung der Arbeiten eine Geschäftsstelle mit 5,5 Vollzeitstellen zur Verfügung.

Das Diakonische Werk ist für seine Mitglieder Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege.  Mitglieder sind kraft Diakoniegesetz der Evangelisch-reformierten Kirche alle zur Evangelisch-reformierten Kirche gehörenden Kirchengemeinden und Synodalverbände sowie auf Antrag privatrechtliche Träger der Diakonie.

Aufgabe des Diakonischen Werkes ist es im Wesentlichen, die Arbeit dieser Mitglieder zu koordinieren, zu unterstützen und deren Interessen zum Beispiel in sozialpolitischen oder kirchlich-diakonischen Angelegenheiten zu vertreten. Das Diakonische Werk nimmt diese Aufgaben seit dem 01.01.2014 gemeinsam mit dem Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen wahr.

Darüber hinaus betreibt das Diakonische Werk mit der Familienferienstätte Blinkfüer - mit sieben Mitarbeitenden vor Ort - auf Borkum die einzige von der Evangelisch-reformierten Kirche unmittelbar getragene Einrichtung.

Schließlich obliegt dem Diakonischen Werk die Unterstützung Evangelisch-reformierter Geschwisterkirchen insbesondere in Mittel- und Osteuropa und Südafrika sowie die Durchführung von Sammlungen und Kollekten. Den präzisen Aufgabenkatalog enthält das Diakoniegesetz der Evangelisch-reformierten Kirche. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Glieder einer christlichen Gemeinde.