
Die Inhaberin oder der Inhaber der Pfarrstelle für Frauenarbeit nimmt im Auftrag des Ausschusses für Frauenarbeit folgende Aufgabenbereiche wahr:
- Aufbau bzw. Ausbau der Frauenarbeit in den Synodalverbänden und in der Gesamtkirche,
 - Fortbildung der Mitarbeiterinnen in der Frauenarbeit,
 - Verknüpfung der Frauenarbeit mit den anderen Arbeitszweigen der Kirche,
 - Zusammenarbeit mit Frauen anderer Kirchen und Gruppen,
 - Vertretung der Frauenarbeit der Evangelisch-reformierten Kirche in der EKD,
 - Führung der Geschäfte des Ausschusses für Frauenarbeit.