Der Kirchenrat kann Gemeindeglieder, die er für geeignet hält, das Wort Gott öffentlich zu verkündigen, für der Predigerin bzw. des Prediger im Ehrenamt vorschlagen. Diese müssen zuvor zwei Jahre als Lektorin bzw. Lektor in der Gemeinde Lesepredigten gehalten haben. Für das Amt ist eine zweijährige Ausbildung notwendig, die mit einem landeskirchlichen Zulassungsgespräch abschließt. Amt und Ausbildung der Predigerinnen und Prediger im Ehrenamt ist im Kirchengesetz über den Dienst der Prediger und Predigerinnen im Ehrenamt geregelt.
Nach Abschluss der Ausbildung werden die Predigerinnen und Prediger im Ehrenamt bei ihrer Einführung ordiniert. Sie dürfen das Wort Gottes verkündigen und die Sakramente verwalten, also auch Taufe und Abendmahl feiern, sowie Trauungen oder Beerdigungen vornehmen.
Ausbildung
Die Kirchengemeinden melden beim Synodalverband geeignete Personen, die eine Ausbildung zur Ausbildung zum Prediger oder zur Predigerin im Ehrenamt machen könnten. Der Synodalverband (ggf. mehrere Synodalverbände gemeinsam) organisiert die Ausbildung, Die Kosten der Ausbildung tragen die entsendende Kirchengemeinde und der Synodalverband je zur Hälfte.
Die Ausbildung dauert mindestens zwei Jahr. Sie erfolgt in Form von Einzel- und Gruppenunterricht sowie durch Teilnahme an landeskirchlichen Seminaren und hierzu geeigneten Bibelkursen, Lehrgängen und ähnlichen Veranstaltungen anderer Landeskirchen.
Das Moderamen der Gesamtsynode hat Richtlinien über Form und Inhalt der Ausbildung erlässen. Ausbildungsinhalte sind:
- Biblische Theologie
- Bibelkunde mit folgenden Schwerpunkten:
- 1. und 2. Mose in Auswahl
- Jesaja oder Jeremia
- Markus oder Lukas
- Römerbrief oder Korintherbriefe
- Altes Testament
- Schöpfung mit folgenden Aspekten:
- Theologie
- Schöpfung und Naturwissenschaft
- Verantwortung für die Schöpfung
- Bund
- Propheten
- eine Übersicht
- Gattungen prophetischer Rede
- exemplarisch ein Prophet
- Psalmen (Gattungen)
- Geschichte Israels – ein Überblick
- Schöpfung mit folgenden Aspekten:
- Neues Testament
- Profil der Evangelien (in diesem Zusammenhang: Einführung in die exegetischen Methoden)
- Wunder
- Gleichnisse
- Kreuz und Auferstehung
- Paulus
- Gemeinde (biblische Modelle: Volk Gottes, Leib Christi, lebendige Steine…)
- Bibelkunde mit folgenden Schwerpunkten:
- Systematische Theologie Einführung in den Heidelberger Katechismus, exemplarische Behandlung wichtiger Themen, z. B. Christologie (Fr 31f), Kirche (Fr 54f), Taufe (Fr 69ff), Abendmahl (Fr 75ff)
- Praktische Theologie
- Homiletik: Hilfestellungen für den methodischen Weg vom Text zur Predigt
- Einführung in das Gesangbuch
- Gottesdienstaufbau
- Amtshandlungen (Informationen über Abläufe und Inhalte von Taufe, Abendmahl, Trauung und Beerdigung)
- Kirchenrecht, u. a. Informationen über den Dienst des Predigers oder der Predigerin im Ehrenamt (s. Kirchengesetz) und das in der Gemeinde geltende ius liturgicum
Die Ausbildung zum Prediger oder zur Predigerin im Ehrenamt schließt mit dem erfolgreichen Bestehen eines Zulassungsgespräches und einem von dem Kandidaten oder der Kandidatin in seiner oder ihrer Heimatgemeinde erfolgreich zu haltenden Abschlussgottesdienst ab. Verantwortlich für die Entscheidung über die Eignung ist der Auschuss für Predigerinnen und Prediger im Ehrenamt.
Dienst
Predigern und Predigerinnen im Ehrenamt soll mindestens viermal im Jahr Gelegenheit zur Predigt in ihrer Kirchengemeinde gegeben werden. Sie sollen in Gesprächskreisen, im Besuchsdienst und in Gemeindegruppen tätig werden.
Eine vollumfängliche Übernahme pfarramtlicher Aufgaben im Rahmen einer Urlaubs- oder Vakanzvertretung gehört nicht zu den Aufgaben eines Predigers oder einer Predigerin im Ehrenamt.
Die Erstattung von Sachauslagen richtet sich nach den geltenden Bestimmungen für Pfarrerinnen und Pfarrer..
Begleitung und Unterstützung
Die Gemeindepfarrer oder die Gemeindepfarrerin sollen mindestens einmal im Jahr den Kontakt zum Prediger oder zur Predigerin im Ehrenamt suchen.
Zudem soll durch die Pfarrerin bzw. den Pfarrer in der Kirchengemeinde durch gemeinsames Bibelstudium, Predigtbesprechung, den fachlichen Austausch über theologische und homiletische Fragen sowie das gemeinsame Gebet der Dienst gefördert werden. (§ 4 Abs. 2 Gesetz Prediger und Predigerinnen im Ehrenamt)
Während ihrer Arbeit werden die Predigerinnen und Prediger im Ehrenamt auch von dem dafür zuständigen landeskirchlichen Ausschuss begleitet. Dieser koordiniert Austausch und Fortbildungen.