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von Helge Johr

Loccumer Vertrag

Auf dem Foto, von links: der reformierte Kirchenamtspräsident Berthold Fokken, halb verdeckt der Bückeburger Landesbischof Wilhelm Henke, Ministerpräsident Hinrich Wilhelm Kopf (SPD), der hannoversche Landesbischof Hanns Lilje, Ministerialrat K. Müller (stehend), der reformierte Kirchenpräsident Wilhelm Buitkamp und der Braunschweiger Landesbischof Martin Erdmann.

Die evangelischen Kirchen und das Land Niedersachsen unterzeichneten am 19. März 1955 im Kloster Loccum einen Vertrag, der bis heute die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Land Niedersachsen und den fünf evangelischen Landeskirchen regelt.

In diesem ersten Staatskirchenvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg verpflichten sich das Land und die Kirchen zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit im "freundschaftlichen" Verhältnis auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Kirche.

Unterzeichnet wurde der Loccumer Vertrag durch die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig, die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe und die Evangelisch-reformierte Kirche.

In Folge des Loccumer Vertrags entstand 1971 die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.

Der Loccumer Vertrag wurde zum Mustervertrag für alle weiteren Staatskirchenverträge in Deutschland.

Unterzeichnung des Loccumer Vertrags; Foto: epd