Zuletzt bearbeitet vor 11 Monaten
von Helge Johr

Prediger im Ehrenamt

Der Kirchenrat/das Presbyterium kann Gemeindeglieder, die er/es für geeignet hält, das Wort Gott öffentlich zu verkündigen, für der Predigerin bzw. des Prediger im Ehrenamt vorschlagen. Diese müssen zuvor zwei Jahre als Lektorin bzw. Lektor in der Gemeinde Lesepredigten gehalten haben (> Lektor/Lektorin). Für das Amt ist eine zweijährige Ausbildung notwendig, die mit einem landeskirchlichen Zulassungsgespräch abschließt. Die Ausbildung der Ältestenprediger ist im Kirchengesetz über den Dienst der Prediger und Predigerinnen im Ehrenamt geregelt.

Nach Abschluss der Ausbildung werden die Predigerinnen und Prediger im Ehrenamt bei ihrer Einführung ordiniert. Sie dürfen das Wort Gottes verkündigen und die Sakramente verwalten, also auch Taufe und Abendmahl feiern, sowie Trauungen oder Beerdigungen vornehmen. Zur Predigt sollte ihnen viermal im Jahr Gelegenheit gegeben werden.

Während ihrer Arbeit werden die Predigerinnen und Prediger im Ehrenamt von dem dafür zuständigen landeskirchlichen Ausschuss begleitet.