Betroffene sexualisierter Gewalt können einen Antrag auf individuelle finanzielle Leistungen stellen. Diese Leistungen sind mit einem Schmerzensgeld vergleichbar. Über den Antrag entscheidet die Anerkennungskommission, die für die konföderierten evangelischen Kirchen in Niedersachsen und die Bremische evangelische Kirche gebildet ist.
Die Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen ist Nachfolgerin der unabhängigen Kommission, die seit 2012 erst für die Hannoversche Landeskirche, später auch für die Braunschweiger Landeskirche und die ev.-Luth. Kirche in Oldenburg über solche Anträge entschied.
Für die Beantragung steht ein Vordruck zum Download bereit. Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen evangelischen Kirche zu stellen. Sofern dieser zu der falschen Kirche gelangt, wird er intern weitergeleitet.
Der Antrag wird an die jeweilige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt der zuständigen beteiligten Kirche oder der Diakonie gerichtet. Die Ansprechstelle berät und begleitet die Antragstellerinnen und Antragsteller. Sie arbeitet unabhängig. Sie ist nicht an Weisungen einer kirchlichen Stelle gebunden.Die Ansprechpersonen in den Ansprechstelle der Evangelisch-reformierten Kirche ist:
- Diakon Gottfried Labuhn in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig; gottfried.labuhn.lka@lk-bs.de;Prävention sexualisierter Gewalt | Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig (landeskirche-braunschweig.de)
- Pastorin Dörte Keske in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover; doerte.keske@evlka.de;Für Betroffene (landeskirche-hannovers.de)
- Gina Beushausen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg; Gina.Beushausen@kirche-oldenburg.de;aktiv gegen sexualisierte Gewalt | Prävention Intervention Hilfe - Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (kirche-oldenburg.de)
- Manuela Feldmann in der Eavangelisch-reformierten Kirche, Leer; manuela.feldmann@reformiert.de https://www.reformiert.de/ansprechstelle-sexualisierte-gewalt.html
- Hilfe bei Missbrauch - Evangelisch-reformierte Kirche
- Pastorin Dr. Alexandra Eimterbäumer in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe; a.eimterbaeumer@lksl.de;Hilfe und Prävention - Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe (landeskirche-schaumburg-lippe.de)
- Frau Ebba Kirchner-Asbrock und Herr Pastor Ulrich Leube in der Bremischen Evangelischen Kirche; bek-lebensberatung@kirche-bremen.de;Beratung (kirche-bremen.de)
Der Anerkennungskommission gehören fünf Personen an. Zurzeit sind dies
- Susanne Brahmst, Dezernentin beim Landkreis Stade, Stade
- Hartmut Ladwig, Dipl. Sozialarbeiter i. R., Rotenburg (Wümme)
- Sybille Mattfeldt-Kloth, Juristin, Helmstedt
- Annette Niebuhr, Pastorin i. R., Bremen
- Hanspeter Teetzmann, Vors. Richter am Oberlandesgericht, Oldenburg
Die Anerkennungskommission entscheidet grundsätzlich nach Lage der Akte und gegebenenfalls aufgrund einer nichtöffentlichen mündlichen Verhandlung. Sie soll der antragstellenden Person auf deren Wunsch Gelegenheit geben, ihr Anliegen in einem nichtöffentlichen Gespräch vorzutragen. Die beteiligten Kirchen haben sich verpflichtet, die Vorschläge der Kommission zu übernehmen. Die Kommission ist nicht an irgendwelche Weisungen einer der Kirchen oder der Diakonie gebunden.
Die Unabhängigkeit der Kommission liegt darin begründet, dass sie mit fünf externen Mitgliedern besetzt ist. Diese stehen mit ihrer Person für die Unabhängigkeit der Kommission ein. Die Mitglieder der Anerkennungskommission werden durch den Rat der Konföderation berufen.
Die Anerkennungskommission ist erreichbar über:
Geschäftsstelle für die Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen
Rote Reihe 6,
30169 Hannover
Tel: 0511 1241 393
Fax: 0511 1241 776Anerkennungskommission.Konfoederation@evlka.de