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von Insa Agena

Vakanz

Vakanz in Kirchengemeinden

Bedingt durch den Eintritt in den Ruhestand eines Pfarrstelleninhabers/einer Pfarrstelleninhaberin ​sind die oftmals überwiegend ehrenamtlich besetzten Kirchengemeinden vor eine große Anzahl von zu bewältigenden Aufgaben gestellt. Bis eine freigewordene Pfarrstelle wiederbesetzt wird, kann es einige Zeit dauern. In diesem Zeitraum müssen viele Tätigkeiten von den Ehrenamtlichen übernommen werden (u.a. Organisation der Predigten, Sitzungen der kirchengemeindlichen Gremien, Besuche von Gemeindegliedern, Abwicklung von Verwaltungsaufgaben etc.).

Was ist ein Vakanzzuschuss und wofür kann er verwendet werden?

Die Landeskirche möchte die Kirchengemeinden u.a. durch einen finanziellen Zuschuss in der Übergangszeit unterstützen. Vor diesem Hintergrund hat das Moderamen der Gesamtsynode beschlossen, dass Kirchengemeinden ab dem vierten Monat der Vakanz einen Antrag auf die Gewährung eines sogenannten "Vakanzzuschusses" stellen können. Dieser kann z.B. zur Schaffung eines Gemeindebüros verwendet werden, um eine Entlastung für die zahlreichen Verwaltungsaufgaben zu ermöglichen. Es können hiervon aber auch Reisekosten, Ehrenamtspauschalen, Predigtvergütungen etc. finanziert werden.

Sofern eine Mitarbeitendenstelle für ein Gemeindebüro geschaffen werden soll oder aber auch, wenn z.B. eine Gemeindesekretärin ihr Stundenkontingent erhöht ist es ratsam, dass im Hinblick auf arbeitsvertragliche Modalitäten mit der Besoldungsabteilung des Landeskirchenamtes Kontakt aufgenommen wird. Darüber hinaus sollte in diesem Fall der Bezuschussungszeitraum seitens der Kirchengemeinden genutzt werden, um ggf. im Bedarfsfall ein Konzept für eine weitergehende Finanzierung der Mitarbeitendstelle zu erarbeiten.

Der Vakanzzuschuss wird beim ersten Antrag für die Dauer von neun Monaten in Form einer Einmalzahlung geleistet. Sofern die Vakanz über den Zuschusszeitraum weiter bestehen sollte, kann ein Folgeantrag gestellt werden. Sofern die Voraussetzungen für einen weitergehenden Zuschuss erfüllt sind, wird dieser erneut in Form einer Einmalzahlung im Umfang von maximal 12 Monatsbeträgen geleistet. Sofern die unbesetzte Pfarrstelle während des Bezuschussungszeitraums wiederbesetzt wird, sind Überzahlungen an die Gesamtkirche zu erstatten.

Wie hoch ist der Vakanzzuschuss?

Der Vakanzzuschuss wird in Höhe des Minijob-Betrages gewährt und wird fortlaufend analog zu den Verdienstgrenzen für Minijobs angepasst. Der Zuschussbetrag liegt derzeit bei 556,00 € monatlich.