Finanzierung Mitarbeiterstellen bei Vakanz
in den vergangenen Jahren ist es vermehrt zu Anträgen auf Finanzierung von Mitarbeiterstellen in u.a. Gemeindebüros gekommen, da Kirchengemeinden oftmals vor immensen Schwierigkeiten stehen, wenn es zur Pensionierung von Pfarrstelleninhabern und damit verbundenen Vakanzzeiten kommt.
Aus diesem Grund hat sich das Moderamen der Gesamtsynode auf seiner Tagung am 17. Oktober 2017 mit der vorgenannten Thematik befasst und unter der Beschluss-Nr. V/1579 den folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
„Das Moderamen der Gesamtsynode fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
Kirchengemeinden, bei denen längerfristige Vakanzen entstehen, erhalten ab dem vierten Monat der Vakanz einen Zuschuss in Höhe von 450,- € für die Dauer von neun weiteren Monaten. Die Arbeitgeberanteile für einen Minijob sind ggfs. von der Gemeinde zu tragen. Beantragte Unterstützungen können aus der Haushaltsstelle 9110.7213 (Bedarfszuweisung) geleistet werden.“
Anhand dieses Beschlusses wird deutlich, dass nur für einen begrenzten Zeitraum Unterstützungsleistungen seitens der Landeskirche möglich sind.
In diesem Zusammenhang ist daher dringend zu empfehlen sich im Hinblick auf arbeitsvertragliche Modalitäten mit der Besoldungsabteilung des Landeskirchenamtes in Verbindung (Herr Martin Mansholt, Tel.: 0 491 – 91 98 206) zu setzen.
Des Weiteren sollte der Bezuschussungszeitraum seitens der Kirchengemeinden genutzt werden, um ggf. im Bedarfsfall ein Konzept für eine weitergehende Finanzierung der Mitarbeiterstelle zu erarbeiten.