Als Seelsorge versteht sich geistlich-religiöse Begleitung und Unterstützung von Menschen in Lebenskrisen und Lebensfragen. Sie wird durch besonders bestimmte Seelsorger bzw. Seelsorgerinnen ausgeübt.
Definition
In § 2 Abs. 1 des Seelsorgegeheimnisgesetzes der EKD wird Seelsorge wie folgt definiert: "Seelsorge im ist die aus dem christlichen Glauben motivierte und im Bewusstsein der Gegenwart Gottes vollzogene Zuwendung. Sie gilt dem einzelnen Menschen, der Rat, Beistand und Trost in Lebens- und Glaubensfragen in Anspruch nimmt, unabhängig von dessen Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit."
Die Evangelisch-reformierte Kirche hat mit dem Kirchengesetz zur Anwendung des Kirchengesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz – SeelGG) vom 30. April 2010 das Seelsorgegeheimnisgesetz für sich selbst übernommen.
Zielgruppe
Meist handelt es sich um ein persönliches Gespräch unter vier Augen, in dem Menschen ihre Sorgen und Nöte vortragen und Lebens- oder Glaubenshilfe erfahren.
Seelsorge kann nicht nur von Gläubigen, sondern von jedem Menschen in Anspruch genommen werden. Sie geschieht jedoch auf der Basis des christlichen Menschenbildes. Der Mensch wird als von Gott geliebtes Geschöpf gesehen, das in Beziehung zu Gott steht im Leben, im Sterben und über den Tod hinaus. Und das von daher seine unverlierbare Würde bekommt.
Grundsatz
Seelsorge geschieht auf freiwilliger Basis. Sie verfolgt keine eigenen Interessen. Wie einst Jesus wird sie immer direkt oder indirekt wie die Frage stellen: „Was willst du, dass ich dir tun soll?“ (Lukas 18, 41)
Seelsorgerinnen und Seelsorger
Ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer sind grundsätzlich Personen, die mit Seelsorge betraut sind. Die Durchführung von Seelsorge ist Teil ihres Ordinationsauftrages. Es können aber auch weitere Personen mit der Seelsorge beauftragt werden wenn sie eine besondere Seelsorgeausbildung gemacht haben. Dies sind etwas Telefonseelsorgerinnen und -seelsorger.