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von Helge Johr

Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

Logo der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

Fünf evangelische Kirchen liegen auf dem Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen:

Ihre unterschiedlichen Größen, ihre Konfessionen und ihre Eigenständigkeit gehen zurück auf die Reformation im 16. Jahrhundert. 1971 schlossen sich diese fünf Kirchen zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen zusammen. Sie vereinbarten ihre Zusammenarbeit mit dem Ziel, kirchliche Angelegenheiten in Niedersachsen möglichst gleich zu behandeln und kirchliche Anliegen gegenüber dem Land Niedersachsen gemeinsam zu vertreten. Innerhalb ihres Aufgabengebietes trägt die Konföderation gemeinsam Einrichtungen auf dem Gebiet der Seelsorge, der Bildung und der Publizistik.

Aufgaben

Die Konföderation hat die Aufgabe,

  • gemeinsame Vertretung der evangelischen Kirchen in Niedersachsen gegenüber dem Land Niedersachsen ( entsprechend Artikel 2 Absatz 2 des Loccumer Vertrages).
  • Vertretung gemeinsamer Anliegen in der Öffentlichkeit
  • Vertiefung der Zusammenarbeit der evangelischen Kirchen in Niedersachsen

Einrichtungen der Konföderation

Einrichtungen der Konföderation, die somit von alle Kirchen in Niedersachsen gemeinsam getragen werden sind:

die Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachen

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Die Evangelische Erwachsenenbildung (EEB) wurde 1965 als rechtlich unselbstständige Einrichtung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen gegründet. Es gibt in den unterschiedlichen Regionen Niedersachsens 13 regionale Geschäftsstellen und eine Landesgeschäftsstelle in Hannover in den Regionen.

Die Aufgabe der EEB ist es, mit Bildungsangeboten ethische und religiöse Orientierung zu vermitteln. Mit etwa 6.000 Veranstaltungen und 170.000 Unterrichtsstunden im Jahr ist die EEB eine der größten Anbieterinnen von Erwachsenenbildung in Niedersachsen. Die Veranstaltungen finden vielfach in Kooperation mit Kirchengemeinden und Kirchenkreisen/Synodalverbänden statt.

Verband evangelischer Publizistik Niedersachsen-Bremen GmbH (VEP)

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Im Verband Evangelischer Publizistik Niedersachsen-Bremen GmbH (VEP) nehmen die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen und die Bremische Evangelische Kirche ihre publizistische Verantwortung gemeinsam wahr. Der Verband ist Herausgeber des Evangelischen Pressedienstes Niedersachsen-Bremen (epd) und nimmt die Geschäftsführung (und die Geschäftsbesorgung) für den Evangelischen Kirchenfunk Niedersachsen-Bremen (ekn) wahr.

Evangelischer Kirchenfunk Niedersachsen (ekn)

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Der Evangelische Kirchenfunk Niedersachsen-Bremen GmbH versorgt die landesweiten Privatsender radio ffn (seit 1987), Antenne Niedersachsen (seit 1990) und RADIO 21 (seit 2000) mit tagesaktuellen Beiträgen, Spezialsendungen, kompletten Magazinen, Regionalmeldungen und besonderen Formaten wie dem "Hit from Heaven", "Glauben heißt nicht Wissen" oder "Helden des Alltags".Unter der Woche erreicht der ekn über drei Millionen Zuhörer, am Wochenende bis zu 2,9 Millionen.

Die Filme des ekn sind bei Antenne Niedersachsen, Religionen im Gespräch, Religionen entdecken sowie evangelisch.de zu sehen.

Seit 2008 ist der ekn auch im Bürgerfunk aktiv und unterstützt kirchliche Gruppen, die Radio machen oder machen wollen. Um dieses zu unterstützen werden Workshops für Personen angeboten, die im Bürgerradio mitarbeiten wollen.

Evangelischer Pressedient Niedersachsen-Bremen (epd)

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Der epd ist ein bundesweiter Nachrichtendienst, die aktuelle Meldungen für Nachrichtenredaktionen erstellt. Dabei wird ein Fokus auf kirchliche und soziale Themen gelegt. Die Landesredaktion Niedersachsen Bremen des epd hat ihren Sitz in Hannover. Daneben gibt es Regionalbüros in Braunschweig, Bremen, Göttingen-Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg-Ostfriesland und Osnabrück.

Basis:Kirche

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Bei der Basis:Kirche begleiten der Pastorinnen und Pastoren als Reporter vor der Kamera Menschen aus unterschiedlichen Arbeits- und Lebenswelten in ihrem Alltag – von der Notaufnahme bis hin zum Schlachthof. Zielgruppe des Kanals sind den Angaben zufolge junge Menschen, die sonst kaum Berührung mit Kirche und Religion haben. Jeden zweiten Mittwoch geht jeweils um 18 Uhr eine Reportage online. Der Kanal hat mittlerweile 11.000 Abonnentinnen und Abonnenten, einzelnen Folgen erhalten bis zu 500.000 Aufrufe.

Kirchlicher Dienst in Polizei und Zoll

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Der Kirchliche Dienst bietet Polizeibeamtinnen und -beamten sowie Bediensteten des Zolls, die durch ihren Beruf nicht selten in besonders schwierige Situationen geraten, sowohl dienstlich als auch privat, seelsorgerliche Begleitung an. Auch bei besonderen Einsätzen und Maßnahmen sowie nach schweren Ereignissen stehen Mitarbeitende vom kirchlichen Dienst für Gespräch und Beratung zur Verfügung. Ebenso wird Supervision und kollegiale Beratung in kleinen Gruppen angeboten.

Weitere Angebote sind:

  • Seminare zur allgemeinen Fortbildung
  • Begleitung von Frauen in Polizei und Zoll
  • Berufsethischer Unterricht
  • Kommunikation zwischen Kirche und Polizei

www.kirchlicher-dienst-in-pz.de

Notfallseelsorge Niedersachsen-Bremen

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Die Notfallseelsorge in Niedersachen wird als ein kirchlicher Dienst in unserer Gesellschaft gemeinsam von den fünf evangelischen Landeskirchen organisiert. Die Notfallseelsorge koordiniert die Arbeit der Notfallseelsorge in den beiden Bundesländern Niedersachsen und Bremen. Sie stellt bei konkreten Fragen in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen regionale Ansprechpartner Verfügung.

www.notfallseelsorge-niedersachsen-bremen.de

Bereiche einheitlicher Rechtsetzung

Im Vertrag über die Bildung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen haben sich die beteiligte Kirchen zu folgendem verpflichtet:

  • Die Kirchen achten auf eine Abstimmung ihrer Rechtsetzung, deshalb unterrichten sie sich gegenseitig über Rechtsetzungsvorhaben.
  • Die Kirchen verpflichten sich, gleichlautende Bestimmungen in folgenden Bereichen zu verabschieden:
    • Regelungen über die Arbeit der gemeinsamen Einrichtungen nach,
    • Regelungen zur Ausgestaltung von Vereinbarungen mit dem Land Niedersachsen,
    • Regelungen zum Kirchensteuerrecht und zum Finanzausgleich nach
  • Die Kirchen verpflichten sich, in folgenden Bereichen Rechtsvorschriften nur im gegenseitigen Einvernehmen zu gestalten:
    • Regelungen zum Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht für ihre öffentlich-rechtlich Bediensteten
    • Regelungen über das Verfahren für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse der privatrechtlich Beschäftigten in den Kirchen und im Bereich ihrer Diakonischen Werke.

Zur Abstimmung ihrer Rechtsetzungsvorhaben hat die Konföderation einen Rechtsausschuss der mit Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Kirchen besetzt ist.

Organe der Konföderation

Es ist eine Geschäftsstelle der Konföderation in Hannover eingerichtet. Die Bevollmächtigte der Konföderation vertritt diese nach außen.

Leitungsorgan ist der Rat der Konföderation, der aus Vertreterinnen und Vertretern aller Gliedkirchen gebildet wird.