Die Leitung der Kirche liegt bei der Gesamtsynode. Sie ist das oberste Entscheidungsorgan der Evangelisch-reformierten Kirche. In Tradition der Beschlüsse der Emder Synode von 1571 entscheidet über die Angelegenheiten, die ihnen die Kirchenverfassung zuweist oder die eine Mehrzahl von Gemeinden angehen.
Zusammensetzung
Die Synoden der neun Synodalverbände wählen ihrer Größe entsprechend die Mitglieder der Gesamtsynode. Die für die Wahl geltenden Bestimmungen sorgen dafür, dass die Anzahl der eine Pfarrstelle innehabenden Personen immer niedriger ist als die der anderen Mitglieder. Für die Legislaturperiode ab 2024 entsenden die Synodalverbände entsprechend ihrer Mitgliedrzahl die folgende Anzahl von Personen in die Gesamtsynode
SV | I
Ostfriesland Nord |
IV
Ostfriesland Süd |
V
Rheiderland |
VI
Grafschaft Bentheim |
VII
Emsland-Osnabrück |
VIII | IX
Plesse |
X | XI
Süddeutschland |
Mitglieder | 10 | 7 | 5 | 15 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Nach § 67 Abs. 2 KVerf darf die nachfolgende Anzahl von Synodalen der Gesamtsynode ei der Wahl des 27 Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
SV | I
Ostfriesland Nord |
IV
Ostfriesland Süd |
V
Rheiderland |
VI
Grafschaft Bentheim |
VII
Emsland-Osnabrück |
VIII | IX
Plesse |
X | XI
Süddeutschland |
Mitglieder | 2 | 2 | 1 | 3 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Neben den 57 gewählten Mitgliedern gehören der Gesamtsynodeder Kirchenpräsidentin bzw. dem Kirchenpräsident sowie mit beratender Stimme der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten. Dazu kann die Gesamtsynode drei zusätzliche Mitglieder berufen.
Arbeitsweise
Die Gesamtsynode tagt zweimal jährlich - meistens in der Johannes a Lasco Bibliothek in Emden. Die Synodaltagungen werden vom Präses oder der Präses geleitet, zur Zeit ist dies Norbert Nordholt aus Schüttorf.[1]